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Bestimmungsgrenze



Die Bestimmungsgrenze ist die kleinste Konzentration eines Analyten, die quantitativ mit einer festgelegten Präzision bestimmt werden kann. Erst oberhalb der Bestimmungsgrenze werden quantitative Analysenergebnisse angegeben. Die Bestimmungsgrenze hat immer eine höhere Genauigkeit als die Nachweisgrenze.

Wie bei der Nachweisgrenze wird das Kriterium der gewünschten Genauigkeit in der Regel bezogen auf die Präzision des Blindwertes, d.h. auf den statistischen Fehler (ausgedrückt durch die Standardabweichung) des Messverfahrens bei einer Nullmessung oder Leermessung.

Ein Messwert gilt häufig als quantitativ (bestimmt), wenn die Genauigkeit der Messung um den Faktor drei höher (besser) ist als die Genauigkeit der Nachweisgrenze.

Grob genähert entspricht die Bestimmungsgrenze dann dem dreifachen Wert der Nachweisgrenze.

Bestimmungsgrenze= yB + 9 * sB

yB: Mittelwert des Untergrundsignals bzw. Blindwertes

sB: Standardabweichung des Untergrundsignals bzw. Blindwertes

Quellen

DIN 32645: Chemische Analytik; Nachweis-, Erfassungs- und Bestimmungsgrenze; Ermittlung unter Wiederholbedingungen; Begriffe, Verfahren, Auswertung


Siehe auch: Nachweisgrenze

 
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