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FCKW-Halon-Verbotsverordnung



Die FCKW-Halon-Verbotsverordnung (FCKWHalonVerbV) ist eine deutsche bundesrechtliche Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen. Sie ist seit dem 1. August 1991 in Kraft und wird ab dem 1. Dezember 2006 von der Chemikalien-Ozonschichtverordnung abgelöst.

Sie regelt Verwendungsbeschränkungen und –verbote für die oben beschriebenen Stoffe. Im deutschen Chemikalienrecht sind weitere Verwendungsbeschränkungen und –verbote im Hinblick auf Chemikalien (inklusive Zubereitungen, Erzeugnissen usw., die diese enthalten) in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) festgelegt.

Deutschland hat bis Ende 1994 als eines der ersten Länder der Welt seinen Ausstieg aus den vollhalogenierten FCKW abgeschlossen. Die FCKWHalonVerbV sieht je nach Einsatzgebiet ein stufenweises Verbot der Verwendung beziehungsweise Herstellung dieser Stoffe vor.

 
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