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Kaliumhydrogencarbonat



Strukturformel
K+
Allgemeines
Name Kaliumhydrogencarbonat
Andere Namen
  • Kaliumbicarbonat
Summenformel KHCO3
CAS-Nummer 298-14-6
Kurzbeschreibung geruch- und farbloses kristallines Pulver [1]
Eigenschaften
Molare Masse 100,12 g·mol–1
Aggregatzustand fest
Dichte 2,17 g·cm–3 [1]
Schmelzpunkt Zersetzung ab 50 °C
Siedepunkt nicht anwendbar
Dampfdruck

vernachlässigbar

Löslichkeit

leicht löslich in Wasser: 333 g·l–1 (bei 20 °C) [1]

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung
keine Gefahrensymbole
 [1]
R- und S-Sätze R: keine R-Sätze [1]
S: keine S-Sätze [1]
MAK

nicht festgelegt

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Kaliumhydrogencarbonat ist ein Salz der Kohlensäure. Es zersetzt sich sehr schnell über einer Temperatur von ca. 50 °C, wobei es Wasser und Kohlenstoffdioxid abspaltet. Dabei entsteht Kaliumcarbonat. Physiologisch gesehen gilt es als unbedenklich, es ist auch als Lebensmittelzusatzstoff E501 in Lebensmitteln enthalten.

Verwendung

Kaliumhydrogencarbonat wird als künstliches Backtriebmittel, Trennmittel und Säureregulator in Lebensmitteln verwendet. In diesem Zusammenhang trägt es die Bezeichnung E501. Bei der Herstellung von Lebkuchen wird traditionellerweise Kaliumhydrogencarbonat als Treibmittel verwendet.

Es ist Bestandteil von Backpulver. Beim Backen treibt es den Kuchenteig, indem es sich durch Hitze nach untenstehender Gleichung durch Abspaltung von Wasser und Kohlenstoffdioxid in Kaliumcarbonat zersetzt.

\mathrm{2 \ KHCO_3 \longrightarrow K_2CO_3 + H_2O + CO_2}

Herstellung

Kaliumhydrogencarbonat entsteht, wenn Kaliumcarbonat in Wasser gelöst wird. Dieses reagiert dann alkalisch, denn es bilden sich Kaliumhydrogencarbonat und Kaliumhydroxid nach folgender Gleichung:

\mathrm{K_2CO_3 + H_2O \longrightarrow KHCO_3 + KOH}

Quellen

  1. a b c d e f Eintrag zu Kaliumhydrogencarbonat in der GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA, abgerufen am 2. Sep. 2007 (JavaScript erforderlich)
 
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