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Pethidin



Steckbrief
Name (INN) Pethidin
Wirkungsgruppe

Opioid-Analgetikum

Handelsnamen

Dolantin®

Klassifikation
ATC-Code AB02
CAS-Nummer 57-42-1
Verschreibungspflichtig: BtmG


Fachinformation (Pethidin)
Chemische Eigenschaften

IUPAC-Name: Ethyl-1-Methyl-4-Phenylpiperidin-4-Carboxylat
Summenformel C15H21NO2
Molare Masse 247,33 g/mol

Pethidin ist das älteste vollsynthetische Opioid. Seine Synthese erfolgte bereits 1939 bei den I.G. Farben (Handelsname: Dolantin®). Während der Einsatz von Pethidin in Deutschland auf Grund modernerer Präparate heute rückläufig ist, ist es weltweit betrachtet nach wie vor eines der wichtigsten starken Analgetika.

Pharmakologie

Pethidin ist ein Agonist an den µ-Rezeptoren, seine Wirkung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sind daher dem Morphin recht ähnlich. Allerdings bestehen einige relevante Unterschiede und Besonderheiten im Gegensatz zum Morphin:

  1. Pethidin wirkt nicht spasmogen auf die glatte Muskulatur, es kann daher auch bei Koliken bzw. Pankreatitis eingesetzt werden.
  2. Pethidin bildet den aktiven Metaboliten Norpethidin, welcher sich im Körper anhäufen und Krampfanfälle auslösen kann. Pethidin eignet sich daher nur als Analgetikum bei akuten Schmerzen, nicht zur Dauertherapie.
  3. Pethidin verursacht eher Tachykardien als Bradykardien.
  4. Pethidin ist bei postoperativem Zittern (Shivering) deutlich wirksamer als Morphin oder Piritramid, was in der postoperativen Schmerztherapie ausgenutzt werden kann.
  5. Die Wirkdauer ist mit 2–4 Stunden für ein Opioid eher kurz.

Nach intravenöser Gabe wird die maximale Wirkung innerhalb von 3–10 Minuten erreicht, nach intramuskulärer Gabe in 20–40 Minuten. Eine orale oder rektale Applikation ist, mit guter Bioverfügbarkeit, ebenfalls möglich. Die Elimination von Pethidin und seinen Metaboliten erfolgt vorwiegend renal. Da Pethidin nur eine 0,1–0,2 fache Morphinpotenz besitzt, beträgt die übliche Einzeldosis 50–100 mg i.m. oder 25–50 mg i.v. Eine Wiederholung ist nach 3–6 Stunden möglich, eine Tagesdosis von 500 mg sollte jedoch nicht überschritten werden.

Rechtsstatus in Deutschland

Pethidin ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

Quellen

  • Fachinformation Dolantin
  • E. Burgius: Intensivkurs allgemeine und spezielle Pharmakologie
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Pethidin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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