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Schildpatt (Material)



  Schildpatt (Schildkrott, französisch Ecaille, englisch: Tortoise shell, Shell of sea turtles) nennt man die hornartigen, aus verdickten Epidermiszellen bestehenden oberen Platten des Rückenschildes mehrerer Arten von Schildkröten. Der Handel mit Schildpatt ist unter anderem dafür verantwortlich, dass Meeresschildkröten vom Aussterben bedroht sind. Seit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist der Handel mit Schildpatt verboten.

Die Schale der ihres Fleisches wegen gejagten Suppenschildkröte (Chelonia mydas) wurde wegen ihrer geringen Dicke nur zu Laternen gebraucht, hingegen wurden andere Arten, deren Hornpatten klar durchscheinend und buntfarbig, gelb, rot, braun, schwarz geflammt oder gewölkt sind, besonders die Unechte Karettschildkröte (Caretta caretta) und die Echte Karettschildkröte (Eretmochelys imbricata) lediglich ihres Schildpatt wegen gefangen.

Vom Schildkrötenpanzer verwendete man nur das Rückenschild, das aus zwölf um eine sechseckige Mittelpatte angeordneten Tafeln besteht. Dazu wurden die Platten abgenommen, indem man die Panzer über Kohlenfeuer hielt, wodurch sie sich von dem darunterliegenden Teile des Rückenschildes trennten.

Das Schildpatt ist seiner Natur und seinen Eigenschaften nach dem Horn sehr ähnlich, aber von feinerer und derberer Masse, nicht so faserig und blätterig und daher politurfähiger. Es lässt sich auch in gleicher Weise wie Horn bearbeiten, durch siedendes Wasser erweichen und pressen und in trockener Hitze schweißen und fand daher zur Herstellung von Dosen, Kämmen, Messerheften und Schmuckwaren Verwendung.

Nachahmungen von Schildpatt werden hergestellt, indem man auf weißem Horn, Knochenleim u. dgl. durch Beizen ähnliche Farben und Zeichnungen hervorbringt.

Die Jagd auf Meeresschildkröten wegen ihres Schildplatts war neben dem Ertrinken vieler Tiere als Beifang in Fischernetzen und der Zerstörung des Lebensraums durch Verbauuung von Küstenabschnitten maßgeblich für den Bestandseinbruch bei einigen Schildkrötenarten verantwortlich. Durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 (von der Bundesrepublik 1976 ratifiziert) wurden daher die betroffenen Arten unter strengen Schutz gestellt und der Handel mit Schildplatt verboten. Dennoch finden sich Artikel aus Schildplatt weiterhin in einigen touristischen Regionen als Souvenirs. Die Einfuhr nach Deutschland ist jedoch verboten und mit Strafe bedroht.


 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schildpatt_(Material) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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