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Nachweisgrenze



Die Nachweisgrenze bezeichnet den extremen Wert eines Messverfahrens, bis zu dem die Messgröße gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann (Ja/Nein Entscheidung).

Der Messwert an der Nachweisgrenze hat eine erhöhte Ungenauigkeit, die aber ein vorgegebenes statistisches Konfidenzintervall nicht überschreitet. Messwerte (Sachverhalte), die eine größere Ungenauigkeit aufweisen als das vorgegebene Intervall, liegen außerhalb der Nachweisgrenze und werden im Sinne der Messtechnik als unmessbar bzw. nicht nachweisbar bezeichnet.

Das Kriterium des "zuverlässigen Nachweises" wird in der Regel bezogen auf die Präzision des Messverfahrens bei einer Nullmessung oder Leermessung. Gemeint ist damit der statistische Fehler oder die Schwankung des Messsignals wenn keine Probe vorhanden ist (z.B. die Standardabweichung von Untergrundsignal, Rauschen, Blindwert, Leerwert o.ä.).

Häufig gilt ein Messwert dann als gültig (als Nachweis), wenn die Ungenauigkeit des Messwertes geringer ist als die dreifache Standardabweichung der Nullmessung.

(NWG)=yB + 3 * sB

yB: Mittelwert des Untergrundsignals bzw. Blindwertes

sB: Standardabweichung des Untergrundsignals bzw. Blindwertes


Siehe auch

Bestimmungsgrenze

Quellen

DIN 32645: Chemische Analytik; Nachweis-, Erfassungs- und Bestimmungsgrenze; Ermittlung unter Wiederholbedingungen; Begriffe, Verfahren, Auswertung

 
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