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Zubereitung



Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Eine Zubereitung ist ein Vorgang, bei dem gemäß einem Rezept oder einer Rezeptur aus bestimmten Grundstoffen nach einem gegebenen Verfahren ein Produkt erzeugt wird. Auch das Ergebnis eines solchen Prozesses wird als Zubereitung bezeichnet.

Chemie und Medizin

In der Chemie, besonders in Hinsicht auf chemikalienrechtliche Vorschriften, sind Zubereitungen aus zwei oder mehreren Stoffen bestehende Gemenge, Gemische oder Lösungen. Zubereitungen sind absichtlich herbeigeführt und basieren auf einer Rezeptur. Zufällig enthaltene Verunreinigungen etc. werden dabei nicht mit in Betracht gezogen, es sei denn, die Verunreinigungen verlangen eine chemikalienrechtlichen Gefahrenkennzeichnung. Chemikalienrechtlich werden Zubereitungen von Stoffen (neuen und alten Stoffen), Polymeren und Erzeugnissen unterschieden.

Die Bestandteile der Zubereitung bleiben verhältnismäßig unverändert (Gemische, Lösungen, Gemenge etc.) und / oder beruhen auf chemischen Reaktionen, welche die Eigenschaften der Zubereitung (des Produktes, des Präparates usw.) im Verhältnis zu den Ausgangsstoffen völlig verändern können.

Siehe auch: Stoff (Chemie), Rezeptur, Präparat, Erzeugnis, Gemisch, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung

Kochkunst

In Bezug auf Nahrungsmittel ist die Zubereitung das "Kochen" oder zumindest das "Vermengen", also die Herstellung einer fertigen Speise durch das Kombinieren von Nahrungsmittel und Zusatzstoffen, häufig unter der Verwendung von Hitze (Kochen, Braten, Backen, etc) nach einem gegebenen Rezept.

Siehe auch: Gericht (Speise), Rezept

 
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