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22.12.2009: Die chemische Industrie begrüßt die mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedeten Korrekturen bei der Zinsschranke, der Behandlung von Verlustvorträgen beim Anteilseignerwechsel und der Erbschaftsteuer. „Die Nachbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung stärken die Innovations- und Investitionskraft der Industrie. Das ist wichtig, um die Krise zu bewältigen, weil neue Produkte und Investitionen die stärksten Impulse für mehr Wachstum und krisenfeste Arbeitsplätze setzen“, sagte Dr. Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), zur Verabschiedung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes durch den Bundesrat.
Die Verbesserungen machten es den Unternehmen leichter, ihre Wettbewerbsfähigkeit am Industriestandort Deutschland zu erhalten, so Tillmann. Gleichwohl habe der Gesetzgeber aber nur einen Teil der standortschädlichen Regelungen angepackt. Tillmann mahnte insbesondere zeitnahe Korrekturen bei den Regelungen zur Funktionsverlagerung an. „Außerdem muss Deutschland endlich mit einer steuerlichen Forschungsförderung nachziehen, um im Wettbewerb der großen Industrienationen ein attraktiver Forschungsstandort zu bleiben“, forderte Tillmann.
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