EU-Gericht: Behörde muss Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren

11.03.2019 - Luxemburg

(dpa) Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden. Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburger Richter (Rechtssachen T-716/14, T-329/17). Grüne und Umweltschützer jubeln. Gegen das Urteil kann allerdings innerhalb von zwei Monaten beim höheren Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Hintergrund des Urteils ist der monatelang Streit um die weitere Nutzung von Glyphosat in der EU. Das Mittel war 2017 von den Mitgliedsstaaten für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat im März 2015 als «wahrscheinlich krebserregend» für den Menschen ein. Die Lebensmittelbehörde Efsa, die Chemikalienagentur Echa und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung sah dafür aber keine Bestätigung. Gegen das Mittel hatte es vor allem hierzulande heftige Proteste gegeben.

Unter anderem vier grüne Europaparlamentarier hatten nun dagegen geklagt, dass Efsa ihnen den Zugang zu entsprechenden Studien verwehrt hatte. Die Lebensmittelbehörde begründete dies mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Unternehmen, die die Studien vorgelegt hatten - unter anderem der mittlerweile vom Agrar- und Pharmariesen Bayer übernommene US-Saatgutkonzern Monsanto.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen, die Emissionen in die Umwelt beträfen, sei höher als der Schutz von Geschäftsinteressen. Das Interesse bestehe nicht nur darin, zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt worden sei, sondern auch, wie die Umwelt dadurch beeinträchtigt werde.

Glyphosat sei von 1. Juli 2002 an als Wirkstoff in der EU zugelassen gewesen, führten die Richter weiter aus. Es handele sich um eines der gängigsten Unkrautvernichtungsmittel in Europa. Rückstände fänden sich unter anderem in Pflanzen, im Wasser und in Lebensmitteln.

Die Lebensmittelbehörde Efsa erklärte nun, sie begrüße, dass das Urteil Orientierung beim öffentlichen Zugang zu Dokumenten schaffe. Das Urteil werde zunächst noch eingehend analysiert, hieß es.

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