Schlichtungsverfahren in der Chemietarifrunde

27.03.2015 - Deutschland

(dpa-AFX) Scheitern die Gespräche in Stuttgart, kann sofort das Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Das ist in der Chemietarifrunde ungewöhnlich einfach. Statt einen unabhängigen Schlichter zu berufen, dessen Auswahl in der Regel Zeit kostet, werden jeweils drei Personen von jeder Tarifpartei benannt. Diese können dann mit einfacher Mehrheit eine Entscheidung treffen. Zuletzt gab es 1994 und 1987 solche Schlichtungsverfahren.

Laut einem Sprecher der Gewerkschaft IG BCE soll das Verfahren der Tarifautonomie in der Chemieindustrie Ausdruck verleihen. Es soll kein "Unabhängiger" von außen mitreden. Das Verfahren ist laut Reinhard Bispinck vom Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung höchst ungewöhnlich. In der Regel einigen sich die Tarifparteien auf einen unabhängigen Vorsitzenden der Schlichtungsstelle. Der wird je nach Tarifvertrag für den jeweiligen Fall oder aber für eine bestimmte Zeit bestimmt.

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