Teil B des "Leitfadens zur Registrierung 2018 unter REACH" veröffentlicht

Registrierungsdossier – Arbeiten mit IUCLID

01.06.2015 - Deutschland

Der "Leitfaden zur Registrierung 2018 unter REACH" richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bisher wenige Erfahrungen mit REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) haben und jedoch verpflichtet sind, Stoffe bei der ECHA (European Chemicals Agency) zu registrieren. Die ECHA erwartet bis zur Frist am 31. Mai 2018 bis zu 70.000 Registrierungsdossiers für Stoffe, die im Mengenbereich von unter 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden solche Dossiers einreichen. Der jetzt veröffentlichte Teil B des Leitfadens unterstützt bei der Erstellung des Registrierungsdossiers.

Bereits im Dezember 2014 veröffentlichte der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz den ersten Teil des Leitfadens – Teil A Erste Schritte. Er beschreibt, welche Vorarbeiten notwendig sind, um erfolgreich ein Registrierungsdossier zu erstellen und bei der ECHA einzureichen. Der nun vorliegende Teil B des Leitfadens befasst sich eingehend mit der eigentlichen Erstellung des Registrierungsdossiers für Stoffe, die in einem Mengenbereich unter 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Der noch ausstehende Teil C (Anforderungen für 10-100 t/a) wird die erweiterten Registrierungsanforderungen erläutern.

Schwerpunktartig beschreibt Teil B des Leitfadens das Arbeiten mit und in der International Uniform ChemicaL Information Database (IUCLID). Diese Software-Anwendung steht vor allem Unternehmen der Chemieindustrie und Regierungsbehörden zur Verfügung, um Daten über Eigenschaften von chemischen Stoffen zu erfassen, speichern, pflegen und auszutauschen. Teil B des Leitfadens erläutert grundsätzliche Fragen zu IUCLID. Anschließend gibt der Leitfaden konkrete und detaillierte Hilfestellungen zum Ausfüllen eines IUCLID-Datensatzes und der abschließenden Erstellung, Prüfung und Einreichung eines Registrierungsdossiers bei der ECHA.

Da das Erstellen eines Registrierungsdossiers viel Zeit in Anspruch nimmt, sollten sich Betriebe am besten ab sofort mit der Registrierung 2018 unter REACH befassen. Die vorliegenden Leitfäden Teil A und Teil B helfen, einen registrierungspflichtigen Stoff, der in einem  Mengenbereich unter 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert wird, zu registrieren.

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