Glyphosat doch nicht krebserregend?

EFSA aktualisiert toxikologisches Profil

20.11.2015 - Italien

Die EFSA und die EU-Mitgliedstaaten haben die Neubewertung von Glyphosat abgeschlossen. Den Schlussfolgerungen des Berichts zufolge ist es unwahrscheinlich, dass Glyphosat eine krebserregende Gefahr für den Menschen darstellt, und es wird eine neue Sicherheitsmaßnahme vorgeschlagen, um die Kontrolle von Glyphosat-Rückständen in Lebensmitteln zu verschärfen. Die Schlussfolgerung wird in die Entscheidung der Europäischen Kommission über den Verbleib von Glyphosat auf der EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe einfließen sowie in die von den EU-Mitgliedstaaten durchzuführenden erneuten Sicherheitsbewertungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel, die im jeweiligen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zum Einsatz kommen.

Eine Peer-Review-Expertengruppe, die sich aus EFSA-Wissenschaftlern sowie Vertretern von Risikobewertungsstellen in EU-Mitgliedstaaten zusammensetze, hat für Glyphosat eine Akute Referenzdosis (ARfD) von 0,5 mg/kg Körpergewicht vorgeschlagen – das erste Mal, dass ein solcher Expositionsgrenzwert auf Glyphosat angewendet wird.

José Tarazona, Leiter des EFSA-Referats Pestizide, erklärte: „Es handelte sich hierbei um einen umfassenden Prozess – eine vollständige Bewertung, die eine Fülle neuer Studien und Daten berücksichtigte. Durch die Einführung einer Akuten Referenzdosis verschärfen wir die künftige Bewertung potenzieller Risiken durch Glyphosat. Was die Karzinogenität betrifft, so ist es unwahrscheinlich, dass dieser Stoff krebserregend ist.“

Wahrscheinlich nicht karzinogen

Die Peer-Review-Gruppe kam zu dem Schluss, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht genotoxisch (d.h. DNA schädigend) ist oder eine krebserregende Bedrohung für den Menschen darstellt. Es wird nicht empfohlen, Glyphosat als karzinogen gemäß der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen einzustufen. Insbesondere waren sich die Experten aus dem Mitgliedstaaten, mit einer Ausnahme, einig, dass weder die epidemiologischen Daten (d.h. solche in Bezug auf den Menschen) noch die Befunde aus Tierstudien einen Kausalzusammenhang zwischen der Glyphosat-Exposition und einer Krebsentstehung beim Menschen aufzeigten.

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission berücksichtigte die EFSA auch den von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) veröffentlichten Bericht, in dem Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft wird.

Im Rahmen der Bewertung wurde ein großer Bestand an wissenschaftlichen Erkenntnissen berücksichtigt, darunter eine Reihe von Studien, die nicht von der IARC bewertet worden waren; dies ist einer der Gründe für die unterschiedlichen Schlussfolgerungen.

Neben der Einführung der ARfD werden in dem Review-Bericht weitere toxikologische Sicherheitsgrenzwerte zur Orientierung der Risikobewerter vorgeschlagen: Die annehmbare Anwenderexposition (Acceptable Operator Exposure Level – AOEL) wurde auf 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag gesetzt, und für Verbraucher wurde der ARfD entsprechend eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) von 0,5 mg/kg Körpergewicht vorgeschlagen.

Dr. Tarazona fügte hinzu, dass die EFSA die neuen toxikologischen Grenzwerte bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte für Glyphosat in Lebensmitteln verwenden wird, die zusammen mit den Mitgliedstaaten 2016 durchgeführt werden.

Nächste Schritte

Die Schlussfolgerung der EFSA wird in die Entscheidung der Europäische Kommission darüber einfließen, ob die Substanz auf der EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe verbleibt. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Mitgliedstaaten die weitere Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln in der EU zulassen können.

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