Nanomaterialien und andere neuartige Werkstoffe anwendungssicher und umweltverträglich entwickeln und nutzen

20.09.2016 - Deutschland

Mit einer langfristigen Forschungsstrategie begleiten die für die Sicherheit von Mensch und Umwelt zuständigen Bundesbehörden – dies sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und das Umweltbundesamt (UBA) – seit 2008 die rasch voranschreitende Entwicklung neuer Materialien. Im Blickpunkt stehen Fragen des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes, die jetzt über die Nanomaterialien hinaus auf andere Werkstoffinnovationen ausgeweitet werden. Ziel ist eine für Anwender und Umwelt sichere und verträgliche Nutzung neuartiger Werkstoffe über den gesamten Lebenszyklus, von der Materialentwicklung über Produktion, Verarbeitung und Nutzung bis zum Recycling oder zur Entsorgung.

An vielen Arbeitsplätzen kommen Menschen mit Nanomaterialien und anderen neuartigen Werkstoffen in Kontakt. In allen Stadien von Entwicklung, Produktion, Bearbeitung, Anwendung und Entsorgung muss daher ein ausreichender Schutz vor Gefährdungen gewährleistet sein. Hierzu entwickelt die BAuA im Rahmen der gemeinsamen Forschungsstrategie wissenschaftliche Grundlagen und praxisgerechte Lösungen. Angesprochen werden vor allem Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die neue Materialien entwickeln oder weiterverarbeiten.

Die gemeinsame Forschungsstrategie ist Teil des am 14. September 2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsplans Nanotechnologie 2020 der Bundesregierung. Im Mittelpunkt stehen Prüfmethoden und Konzepte zur Charakterisierung und Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken, die für neue Materialien angepasst und erprobt werden müssen. Die Bundesbehörden wollen hierdurch Grundlagen für eine wissenschaftlich fundierte Politikberatung generieren. Dies betrifft insbesondere Empfehlungen an die Bundesregierung und die EU-Kommission zur Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, die Schritt halten müssen mit den raschen Fortschritten in den Materialwissenschaften.

Die Forschungsaktivitäten sollen die anwendungssichere und umweltverträgliche Entwicklung von Materialien und deren Folgeprodukten fördern.   Die Forschungsstrategie wird durch eigene Forschung der beteiligten Häuser, Ausschreibung und Vergabe von Forschungsdienstleistungen an Dritte sowie durch Beteiligung an vorwiegend öffentlich geförderten Drittmittelprojekten umgesetzt. Die Forschungsstrategie, die wie der Aktionsplan "Nanotechnologie" für den Zeitraum bis 2020 angelegt ist, wird durch eine Expertengruppe der beteiligten Bundesbehörden begleitet und evaluiert.

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