Letzter Aufruf zur Vorregistrierung von geringen Stoffmengen

Bei Versäumen droht Unternehmen Herstellungs- bzw. Importverbot

31.01.2017 - Deutschland

Die Übergangsbestimmungen zur Registrierung von Altstoffen nach der europäischen REACH-Verordnung laufen am 31. Mai 2018 ab. Die Frist betrifft Unternehmen, die geringe Stoffmengen zwischen 1 und 100 Tonnen produzieren oder importieren. Um diese letzte Frist zu nutzen, müssen die Unternehmen bereits bis 31. Mai 2017 eine Vorregistrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgenommen haben.

TÜV SÜD

Für die Registrierung von Altstoffen (Phase-in-Stoffe) waren gestaffelte Übergangsfristen vorgesehen, die sich nach der Menge der produzierten bzw. importierten Stoffe richteten. Die letzte Übergangsfrist betrifft Hersteller, die eine Stoffmenge von 1 bis 100 Tonnen produzieren bzw. in den Europäischen Binnenmarkt einführen. „Diese Unternehmen können noch bis 31. Mai 2018 eine Registrierung durchführen lassen“, sagt Dr. Fritz Prechtl, Experte für REACH bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Stoffe bis 31. Mai 2017 bei der ECHA vorregistriert wurden.“ Wenn Unternehmen die fristgerechte Vorregistrierung bzw. Registrierung verpassen, müssen sie mit einem Herstellungs- bzw. Importverbot rechnen.

Nach Ablauf der letzten REACH-Übergangsregelung müssen Unternehmen in Zukunft die Registrierung bei der ECHA durchführen, bevor die entsprechenden Stoffe hergestellt oder importiert werden dürfen. Diese Regelung gilt bereits für Unternehmen, die Stoffmengen über 100 Tonnen oder sogenannte CMR-Stoffe produzieren, die als karzinogen, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend klassifiziert sind.

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