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Aktuelle Fragen des Explosionsschutzes
26.03.2007: Die Hersteller sind verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen aller EU-Richtlinien, die für ein Gerät gelten, das auf den europäischen Markt gebracht werden soll. Das erfordert einen klaren und lückenlosen Überblick über die EU-Richtlinien und ist vor allem von den kleinen und mittelständischen Unternehmen kaum zu leisten.
Geräte müssen explosionsgeschützt sein, wenn sie in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen. Liegen in diesen Bereichen Gemische aus Flüssigkeiten, Stäuben und Gasen mit Luft vor, können sich explosive Gemische bilden. Es genügt ein Zündfunken, um das Gemisch zur Explosion zu bringen.
Auch heute noch gibt es Probleme bei der Industrie in Deutschland, die im Jahr 2003 inkraftgetretene europäischen Explosionsschutzrichtlinie umzusetzen. Da die Explosionsschutzrichtlinie allgemein gehalten ist, gibt es immer wieder Fragen zum Geltungsbereich, zu den Anforderungen im speziellen Fall sowie zum Gesamtablauf des Marktzuganges. Ein Marktzugang ist nur mit einer EG-Konformitätsbestätigung des Herstellers möglich. Diese Eigenerklärung besagt, dass das Gerät den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Gerätesicherheit entspricht. Der Hersteller bringt auf dem Gerät das CE-Zeichen an.
Geprüft, bewertet und zertifiziert werden diese Geräte durch Benannte Stellen. PTB und BAM sind Benannte Stellen entsprechend ihrer Kompetenzbereiche in der Sicherheitstechnik.
Auf der Messe PowTech in Nürnberg vom 27. bis 29. März informieren PTB und BAM auf einem gemeinsamen Messestand über aktuelle Fragen zum europäischen Explosionsschutz.
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