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Allgemeine Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter nach BGV A1, §4
in Stuttgart vom 14.03.2011 - 14.03.2011In der BGV A1 wird von den Berufsgenossenschaften eine Unterweisung aller im Betrieb beschäftigter Personen gefordert. Diese Unterweisung ist vor jedem Arbeitsantritt und dann mindestens einmal jährlich durchzuführen. Inhalt sind Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, Definition Arbeits- bzw. Wegeunfall, Erste Hilfe, Verbandkasten, Verbandbuch, Ergonomie am Arbeitsplatz, Benutzung von Arbeitsmitteln und Erkennen von Defekten, Benutzen der Persönlichen Schutzausrüstung usw.
Zielgruppe:
Alle im Unternehmen beschäftigte Personen, Techniker, Meister, Arbeiter
| Veranstaltungsdatum: | 14.03.2011 | |
| Veranstaltungsort: |
Millennium Hotel
Plieninger Straße 100 70567 Stuttgart Deutschland |
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| Veranstalter: |
Forum für Bildung Stuttgart gGmbH
Herr Nikitas Petrakis Grazer Straße 22 70469 Stuttgart Deutschland
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Zusatzinformationen
- 1Zündquellenanalyse nach ATEX-Richtlinie 94/9/EG
- 2REACH - SVHC-Stoffe, Kandidatenliste, Anhang XIV, Anhang XVII, Zulassungen und Beschränkungen
- 3Verfahrenstechnische Fließbilder
- 4Allgemeine Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter nach BGV A1, §4
- 5LAB-SUPPLY 2013 Berlin
- 63. Essener Gefahrstofftage
- 7Effektive Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach der neuen Gefahrstoffverordnung 2010
- 8ECCMID 2013
- 92115103 Sachkundelehrgang nach § 5 ChemVerbotsV - eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel (2013)
- 10Die Europäische Norm EN 1591 zur Flanschberechnung
