Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Alle Infos auch unter www.brandschutzbeauftragter.de
Lehrgang nach vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02)
Wenn nicht bereits durch die Gewerbeaufsicht oder den Brandversicherer gefordert, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten eine wichtige betriebliche Maßnahme. Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren im Unternehmen erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass diese beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden. Seine Aufgaben und Pflichten sind so umfangreich, dass eine fachspezifische Ausbildung erforderlich ist, die der Arbeitskreis "Feuerschutz" der gewerblichen BG und der vfdb inhaltlich vorschlagen.
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13.05.2013 bis 18.05.2013 |
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