Das Arbeitsschutzgesetz forderte von den deutschen Unternehmen erstmalig 1996 eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber dabei den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben dem Arbeitsschutzgesetz sprechen auch weitere rechtliche Grundlagen von einer Gefährdungsbeurteilung: u.a. die BetrSichV vom Oktober 2002 und die neue GefStoffV.
Seit dem 1. Dezember 2010 ist die neue GefStoffV in Kraft.
Die neue Gefahrstoffverordnung verpflichtet in seinem neuen Paragraphen 6 eine stoffbezogene Gefährdungsbeurteilung, in der insbesondere auf acht spezielle Aspekte einzugehen ist. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen worden sind. Dabei hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten insbesondere unter den acht genannten Gesichtspunkten zu beurteilen. Neben den rechtlichen Grundlagen werden die zu beurteilenden Faktoren dargestellt und erläutert und deren effektive Dokumentation besonders angesprochen. Eine Expertin gibt auf dem eintägigen Seminar Anleitungen und Anregungen zum Umsetzen in die Praxis.
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29.05.2013 |
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