besondere Anforderungen für nicht elektrische Komponenten (mit Abschlussprüfung)
Nach Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber sicherzustellen, dass seine überwachungsbedürftigen Anlagen vor der Inbetriebnahme und regelmäßige wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden. Bestehen Explosionsgefahren, muss diese Befähigte Person besondere Kenntnisse im Explosionsschutz aufweisen. Seit November 2004 ist die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 in Kraft, in der diese Befähigte Person mit seiner Berufserfahrung und seinen Qualifikationen näher beschrieben wird:
Studium oder vergleichbare technische Qualifikation
Umfassende Kenntnisse im Explosionsschutz (einschließlich der rechtlichen Grundlagen)
Regelmäßige Weiterbildung
Das neue Seminar dient dazu, die erforderlichen fachlichen Qualifikationen für Befähigte Personen mit besonderen Kenntnissen im Explosionsschutz zu vermitteln.
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11.06.2013 bis 12.06.2013 |
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