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Einführung in die Betriebssicherheitsverordnung — Betriebliche Organisation zur Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln
in Duisburg vom 10.04.2013 - 10.04.2013Basisseminar für das verantwortliche Führungs- und Leitungspersonal — Grundschulung für die zu bestellenden „Befähigten Personen
Ein Ziel der Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsschut- zes war in den vergangenen Jahren die Deregulierung. Neue gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz (u.a. Betriebssicherheitsverordnung) hat der Gesetzgeber so formuliert, dass den Unternehmen ein breiter Raum zur eigenen Gestaltung verblieben ist. Jedoch ergeben sich aus den gewonnenen Freiheiten für die Unternehmen auch neue Aufgaben und Pflichten. Den vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelungsrahmen muss jetzt jeder Betrieb selber ausfüllen. Dies wird jedoch bislang, wie Umfragen bestätigen, von vielen Betrieben noch nicht geleistet. Die Folge sind zahlreiche die verantwortlichen Personen und die Betriebe belastende Rechtsprechungen und Schadensersatzklagen der Unfallversicherungen.
Durch die Betriebssicherheitsverordnung fordert der Gesetzgeber von den Unternehmern, die im Betrieb zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel regelmäßig nach
spezifischen Vorgaben zu prüfen. Für jedes Arbeitsmittel muss anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob sicherheitsrelevante Prüfungen notwen-
dig sind. Es müssen Prüfkriterien, Prüffristen sowie Prüftiefe ermittelt und die zu prüfende Institution bestimmt werden. Eine zu prüfende Institution ist die
„Befähigte Person“ für die Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung. Dies muss organisiert und die Person bestellt werden.
| Veranstaltungsdatum: | 10.04.2013 | |
| Veranstaltungsort: |
BEW gGmbH
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70 47228 Duisburg Deutschland |
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| Veranstalter: |
BEW Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft gGmbH
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70 47228 Duisburg Deutschland
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