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2115103 Sachkundelehrgang nach § 5 ChemVerbotsV - eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel (2013)

in München vom 08.04.2013 - 10.04.2013

Wer gewerbsmäßig Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die nach der Gefahrstoffverordnung wie folgt gekennzeichnet sind:


•T = giftig
•T+ = sehr giftig
•O = brandfördernd
•F+ = hochentzündlich
•R-Sätze R 40, R 62, R 63 oder R 68
benötigt unter anderem Sachkunde.
Unser Sachkundelehrgang informiert Sie praxisorientiert über die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen und bereitet Sie so auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel gemäß § 5 ChemVerbotsV vor. Damit ist beispielsweise auch der in PU-Schäumen enthaltene und 2010 neu eingestufte Stoff MDI abgedeckt.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung der zuständigen Behörde und weisen damit nach, dass Sie bestens auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet sind.

Inhalte

•Einführung in das Chemikalienrecht und sonstige gefahrstoffrelevante Vorschriften
•Tangierende Rechtsnormen zum Chemikalienrecht
•Physikalische und chemische Eigenschaften von Gefahrstoffen
•Gefahrenabwehr bei der Verwendung von Gefahrstoffen
•Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
•Toxikologische Eigenschaften wichtiger Stoffe und Stoffgruppen
•Prüfung durch die zuständige Behörde

Veranstaltungsdatum:   08.04.2013 bis 10.04.2013
Veranstaltungsort:  
TÜV SÜD Akademie
Westendstr. 160
80339 München
Deutschland
Veranstalter:  
TÜV SÜD Akademie
Frau Karin Seidel
Westendstr. 160
80339 München
Deutschland
Tel.
089 5791-2652

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