Meine Merkliste
my.chemie.de  
Login  

Gefahrgutbeförderungsgesetz (Deutschland)



Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) ist das grundlegende Gesetz für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.

Es regelt den Geltungsbereich der Gefahrgutvorschriften (Gefahrgut) allgemein, legt die Ermächtigungen und die Eingriffsmöglichkeiten der Bundesbehörden und die Höhe der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten fest.

Zum Beispiel beinhaltet der Begriff Beförderung nach diesem Gesetz nicht nur den Transport an sich, sondern auch Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen).

Es folgt ein Verzeichnis der Paragrafen des Gesetzes:

  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Begriffsbestimmungen
  • § 3 Ermächtigungen
  • § 4 (weggefallen)
  • § 5 Zuständigkeiten
  • § 6 Allgemeine Ausnahmen
  • § 7 Sofortmaßnahmen
  • § 7a Anhörung
  • § 7b Beirat
  • § 8 Sicherungsmaßnahmen, Zurückweisen von Gefahrguttransporten
  • § 9 Überwachung
  • § 9a Amtshilfe und Datenschutz
  • § 10 Ordnungswidrigkeiten
  • § 11 (weggefallen)
  • § 12 Kosten
  • § 13 (weggefallen)
  • § 14 (weggefallen)
  • § 15 (weggefallen)
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gefahrgutbeförderungsgesetz_(Deutschland) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ihr Bowser ist nicht aktuell. Microsoft Internet Explorer 6.0 unterstützt einige Funktionen auf ie.DE nicht.