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Verordnung explosionsfähige Atmosphären



  Die Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) ist die am 1. August 2004 in Kraft getretene österreichische Verordnung über den Umgang mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen.

Diese Verordnung betrifft jeden Betrieb, der in Arbeitsstätten explosionsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in Mischung mit Luft herstellt, bearbeitet, verarbeitet, lagert, bereitstellt oder innerbetrieblich transportiert.

Folgende Gewerbe bzw. Berufsgruppen können typischerweise davon betroffen sein: Bäcker, Chemisches Gewerbe, Lackierer, Kraftfahrzeugtechniker, Kunststoffverarbeiter, Lackhersteller, Metallschleifer, Müller, Handel (mit Farben, Lacken, Chemikalien, Holz), Tankstellen, Flüssiggaslagerung, Gefahrengutlager, Transportgewerbe und Spitäler

Die VEXAT-Verordnung enthält insbesondere:

  • die Verpflichtung zur Ermittlung und Beurteilung sowie Dokumentation der Explosionsgefahren
  • Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe
  • Prüfungen, Messungen, Gefahrenanalyse sowie Störfallvorsorge
  • die primären, sekundären und tertiären Explosionsschutzmaßnahmen
  • die Anforderungen an elektrische Anlagen und Gegenstände in explosionsgefährdeten Bereichen
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verordnung_explosionsfähige_Atmosphären aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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