Bayer: Produktion des biologisch abbaubaren Kunststoffs BAK® eingestellt
Ein wesentlicher Grund für die unbefriedigende Marktresonanz ist die aktuelle Fassung der Bio-Abfallverordnung. Sie behindert die Vermarktung synthetischer biologisch abbaubarer Polymere im Vergleich zu solchen auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Außerdem erweckt sie bei potenziellen Anwendern den Eindruck, dass bioabbaubare Materialien grundsätzlich aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen müssen. BAK bleibt dadurch der Weg in lukrative Massenanwendungen wie etwa Verpackungen versperrt, die Bayer den Einstieg in die rentable Produktion des Kunststoffs ermöglichen würden.
Zwar forderten Teile des Bundesrates schon 1998 eine Novellierung der damals gerade verabschiedeten Verordnung, um beide Werkstoffklassen gleichzustellen. Doch sieht Bayer derzeit weder auf Bundes- noch auf Landesebene die Bereitschaft, die bestehende Fassung zu ändern. Damit fehlt dem Unternehmen – besonders vor dem Hintergrund notwendiger Investitionsentscheidungen – jede wirtschaftliche Basis, um eine Fortsetzung des kostenintensiven Projektes zu rechtfertigen.
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