Neue Richtlinie für saubere Luft am Arbeitsplatz
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Gase, Dämpfe, Nebel, Rauche und Stäube, die während eines Produktionsprozesses freigesetzt werden, beeinträchtigen die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Mit ihrer neuen Richtlinie richtet sich die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt daher gezielt an Arbeitgeber.
VDI 2262 Blatt 2 informiert diese über die gesetzlichen Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit luftfremden Stoffen und gibt Hinweise darüber, wie die Vorgaben eingehalten werden können.
Eine klar strukturierte und dokumentierte Organisation hilft dabei, Fertigungsabläufe kontrolliert und ungestört sicherzustellen. Alle Störpotenziale, aus denen sich Risiken ergeben, müssen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen zählen als Grundvoraussetzung auch Qualitätssicherung und deren Management, die Beschaffung von Werk- und Einsatzstoffen sowie die Unterweisung des Personals.
Die Emissionsvermeidung und –verminderung im Fertigungsprozess sind die ersten Schritte zur Verringerung der Exposition. Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichen, helfen auch lüftungstechnische Maßnahmen, die im Blatt 3 (Raumlufttechnik) und Blatt 4 (Erfassung und Absaugung) der Richtlinienreihe beschrieben werden.
Herausgeber der Richtlinie „Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz; Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe; Verfahrenstechnische und organisatorische Maßnahmen“ VDI 2262 Blatt 2 ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt.
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