Letzter Aufruf zur Vorregistrierung von geringen Stoffmengen
Bei Versäumen droht Unternehmen Herstellungs- bzw. Importverbot
31.01.2017 -
Die Übergangsbestimmungen zur Registrierung von Altstoffen nach der europäischen REACH-Verordnung laufen am 31. Mai 2018 ab. Die Frist betrifft Unternehmen, die geringe Stoffmengen zwischen 1 und 100 Tonnen produzieren oder importieren. Um diese letzte Frist zu nutzen, müssen die Unternehmen ...
EU-Chemikalienverordnung
REACH
REACH-Registrierungen
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