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Atompolitik



Unter Atompolitik versteht man

  1. die Gesamtheit politischer Bestrebungen, die sich um die friedlichen Nutzung der Kernenergie und um die Begrenzung der Verbreitung von Atomwaffen bemühen,
  2. die politischen Bestrebungen, die sich für die Beendigung der Atomenergie-Nutzung bemühen,
  3. im engeren und in diesem Artikel beschriebenen Sinne, die staatlichen und zwischenstaatlichen Bestrebungen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung als eigenständiger Politikbereich

Die Herausbildung der Atompolitik als ein eigenständiger Politikbereich war eng verknüpft mit der Wirkung der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki und deren Wahrnehmung insbesondere in der amerikanische Politik und Öffentlichkeit. In Reaktion darauf begann in den 1950er Jahren die US-Regierung mit der Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Ein zweiter Impuls ergab sich in den 1970er Jahren als Reaktion auf die sich drastisch verschärfenden Umweltprobleme und dem Bekanntwerden insbesondere von verschleierten Stör- und Unfällen in kerntechnischen Anlagen. Motor dafür waren soziale Bewegungen wie die Umweltbewegung und die Anti-Atomkraft-Bewegung.

Die deutsche Atompolitik

Mit der Wiedererlangung der Souveränität 1955 war die Bundesrepublik Deutschland bemüht mit einer eigenständigen Atompolitik, aber eingebettet in die Europäische Einigungspolitik, an den Bestrebungen zur friedlichen Nutzung der Atomkraft teilzuhaben. Bis zum Regierungswechsel 1998 vertraten die Bundesregierungen die Auffassung, dass die Atomenergie-Nutzung zu fördern sei. Seit 1998 wird der langfristige Ausstieg aus der nuklearen Energieversorgung in der BRD verfolgt.


Geschichte

US-Präsident Eisenhower hatte im Dezember 1953 zu seinem Amtsantritt das Schlagwort „Atoms for peace“ geprägt. Dezember 1954 stimmte die Französische Nationalversammlung der Ratifizierung der Pariser Verträge, damit der Wiederherstellung der deutschen Souveränität, der Gründung der WEU und der Aufnahme in den Brüsseler Pakt zu. Ab dem 5. Mai 1955 war die BRD souverän und sie konnte mit in die Reaktorforschung einsteigen.
Die deutsche Wirtschaft war sehr an einer aktiven deutschen Atompolitik interessiert, denn schon seit September 1954 war die amerikanische Industrie im Atommeilergeschäft. Für Forschungszwecke boten die USA getrenntes U235 an.
Die interessierten Firmen beteiligten sich an den Plänen über die Physikalische Studiengesellschaft Düsseldorf mbH und stellten schon seit November 1954 erhebliche Mittel zur Verfügung. Sowohl Karlsruhe wie München hatten Pläne für Reaktorbauten. Im August 1955 fand schließlich in Genf die UNESCO-Konferenz für friedliche Nutzung der Atomkraft statt, die auch den Deutschen den Beginn der großtechnischen Entwicklung signalisierte. Die amerikanische Delegation brachte einen kleinen Demonstrationsreaktor mit und bot $350.000 Starthilfe für jeden Reaktorbau.

Institutionelle Verankerung

Im Oktober 1955 wurde Franz Josef Strauß erster Bonner Atomminister und am 26. Januar 1956 trat unter seinem Vorsitz zum ersten Mal die Atomkommission bestehend aus Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Der Minister berief die Mitglieder, die Kommission hatte laut Satzung mindestens zweimal jährlich zu tagen, die Sitzungen waren satzungsgemäß nicht öffentlich. Es wurden fünf Fachkomissionen gegründet. Die Kommission Nr.2 für Forschung und Nachwuchs konstituierte sich in der Sitzung vom 3. Mai 1956 und wurde geleitet von Werner Heisenberg. Satzungsgemäß hatte die Kommission „die Aufgabe, den Bundesminister für Atomfragen in allen wesentlichen Angelegenheiten zu beraten, die mit der Erforschung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zusammenhängen“.
Vordringlich war dabei die gesetzgebende Beratung mit dem Ziel das Gesetz Nr. 22 der Alliierten Hohen Kommission durch ein Deutsches Atomgesetz zu ersetzen. Knapp vier Jahre nach der ersten Beratung in der Atomkommission trat das Gesetz in Kraft.
Im April 1956 fand die erste Atompolitik-Debatte im Bundestag statt.

Aus der Atomkommission hervorgegangen ist als beratende Institution die Strahlenschutzkommission. Zusammen mit der Reaktorsicherheitskommission und dem Kerntechnischen Ausschuss unterstützen sie das Bundesamt für Strahlenschutz als Aufsichtsbehörde. Das verantwortliche Ministerium ist das Bundesumweltministerium.

Europäisierung der deutschen Atompolitik

Sehr schnell war mit Unterzeichnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft am 25. März 1957 in Rom durch Frankreich, Italien, den Benelux-Staaten und Deutschland (EURATOM) die Deutsche Atompolitik europäisiert. Bis heute werden Fördermittel für die Erforschung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke in den EU-Haushalt eingestellt. Für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms im Zeitraum 2007–2011 stehen nach Angaben der EU-Kommission Mittel in Höhe von insgesamt 3092 Mio. EUR zur Verfügung.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Atompolitik aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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