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Deutsche Kernreaktor-VersicherungsgemeinschaftDie Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) mit Sitz in Köln ist der Nuklear-Versicherungs-Pool der Versicherungen der deutschen Atomkraftwerksbetreiber. Sie hat die Funktion einer Rückversicherung. Weiteres empfehlenswertes FachwissenFunktion und ZweckAuch wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit von Großschäden beim Betrieb von Atomkraftwerken gering ist, ist die maximal mögliche Schadenssumme außerordentlich groß. Aus diesem Grund ist ein einzelnes Versicherungsunternehmen typischerweise nicht in der Lage, diese Risiken alleine zu tragen. Auch die Möglichkeit, die Risiken an Rückversicherer weiterzugeben, scheitert an den gesetzlich vorgeschriebenen Höchsthaftungssummen. Seit 1998 schreibt das Atomgesetz eine Haftungshöchstsumme von ca. 2,5 Mrd Euro vor. Für Schadenssummen über diesem Betrag haftet nach § 34 Atomgesetz der Bund. Aus diesen Gründen wurden in den meisten Ländern, die Kernenergie einsetzen, Nuklear-Versicherungs-Pools gegründet, die die Risiken gemeinsam übernehmen. In Deutschland ist dies die Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft. Die Organisation ist ähnlich wie bei Rückversicherern: Bei Schadensfällen zahlt zunächst der jeweilige Erstversicherer. Übersteigt die Schadenssumme einen vereinbarten Maximalbetrag von 255 Mio Euro , so springt die DKVG ein. Eine ähnliche Funktion hat die Nuklear Haftpflicht Gesellschaft bR bezüglich möglicher Evakuierungskosten. GeschichteDie ersten Nuklear-Versicherungs-Pools in Europa wurden im Schweden und England im Jahre 1955 gegründet. Die Gründung der Deutsche Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft erfolgte 1957. Siehe auchVergleichbare Einrichtungen für andere Branchen sind:
Vergleichbare Einrichtungen in anderen Ländern sind:
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Deutsche_Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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