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DocMorris



Versandapotheke DocMorris N.V.
Unternehmensform AG
Gründung 2000
Unternehmenssitz Heerlen, Niederlande

Unternehmensleitung

Ralf Däinghaus, Vorstandsvorsitzender

Mitarbeiter ca. 300
Umsatz 127 Mio. Euro (2006)
Website www.docmorris.de

Die Versandapotheke DocMorris N.V. (vormals 0800DocMorris) ist eine niederländische Versandapotheke, die nach einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung über das Internet Arzneimittel an Kunden vorwiegend in Deutschland liefert. Das Unternehmen wurde im Jahr 2000 von dem niederländischen Apotheker Jacques Waterval und dem Deutschen Ralf Däinghaus gegründet.

Inhaltsverzeichnis

Sitz

Seinen Standort hat DocMorris seit seiner Gründung in den Niederlanden. Der Firmensitz befindet sich seit 2004 in Heerlen unweit der deutschen Grenze, rund 15 km von Aachen entfernt. Der Grund für die Wahl des Sitzes im Ausland war die Umgehung des bis 2003 in Deutschland geltenden Verbots des Arzneimittelversandhandels und der Wegfall der in Deutschland herrschenden Preisbindung auf rezeptfreie Medikamente.

Seit dem Jahr 2006 betreibt DocMorris auch eine Filialapotheke in Saarbrücken. Deren rechtlicher Status wird kontrovers diskutiert und derzeit gerichtlich überprüft.

Unternehmensfakten

Doc Morris ist eine Aktiengesellschaft. Dem Vorstand gehören neben dem Mitbegründer Ralf Däinghaus auch Christoph Jennen, Nándor Szabó und Thomas Schiffer an. Verantwortlicher Apotheker ist Dr. Peter Mackenstein. Der Mitbegründer Jacques Waterval verließ 2004 DocMorris.

Laut eigener Angaben [1] arbeiten für das Unternehmen über 300 Mitarbeiter, sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland. 90 dieser Angestellten nach eigenen Angaben ausgebildete Pharmazeuten.

Am 26. April 2007 gab die Celesio AG bekannt, dass sie rund 90 % der Anteile übernommen hat. Die Transaktion steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch das Bundeskartellamt.

Kunden

Obwohl sich der Geschäftssitz in den Niederlanden befindet, bedient das Unternehmen überwiegend den deutschen Markt. Nach Unternehmensangaben belieferte man 700.000 deutsche Kunden im ersten Halbjahr 2006. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten gibt es zur schriftlichen Bestellung keine Alternative, da das Rezept dem Versender vorgelegt werden muss.

Firmengeschichte

Das Anbieten und Bewerben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Internet war gemäß Heilmittelwerbegesetz verboten und der Versand von Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz untersagt. Man berief sich auf die garantierte wirtschaftliche Freizügigkeit auf dem europäischen Binnenmarkt, um seine Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Der Versandhändler trat dabei bewusst in einen Konflikt mit Aufsichtsbehörden und deutschen Apothekern, die das Apothekenmonopol gefährdet sahen. Daher war das Geschäftsmodell und die Geschäftspraxis mehrfach Gegenstand von Gerichtsverhandlungen und führte schließlich auch zu Änderungen des deutschen Apotheken- und Arzneimittelrechts.

Gerichtsverfahren über den Versand von Arzneimitteln nach Deutschland (2003)

Der Versand von Arzneimitteln aus den Niederlanden an deutsche Kunden war Gegenstand mehrerer Gerichtsverhandlungen, da nach deutschem Recht der Versand von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln untersagt war. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2003 wurde der grenzüberschreitende Arzneimittelversand als prinzipiell mit europäischem Recht vereinbar angesehen. Gleichzeitig erkannte das Gericht jedoch das damals in Deutschland bestehende Verbot des Versandes verschreibungspflichtiger Arzneimittel an.[2] Damit wurde das Kerngeschäft, der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel, für illegal erklärt. Dieses Urteil hatte jedoch für den Versandhändler kaum praktische Bedeutung, da bereits zuvor eine Änderung des deutschen Arzneimittelgesetzes mit Erlaubnis zum Arzneimittelversand zum 1. Januar 2004 beschlossen wurde. Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2006 schließlich erklärte das Landgericht Frankfurt den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente aus dem europäischen Ausland für zulässig (AZ: 3-11 O 64/01, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).[3]

Eröffnung einer Filialapotheke in Deutschland (2006)

 

Um das Geschäft in Deutschland noch weiter auszubauen, eröffnete das Unternehmen am 3. Juli 2006 in Saarbrücken ein Filialgeschäft. Die Erteilung der Betriebserlaubnis durch das saarländische Gesundheitsministerium überraschte, da nach dem deutschen Apothekengesetz nur Apotheker als Einzelperson oder in einer nicht haftungsbeschränkten Personengesellschaft (Offenen Handelsgesellschaft), nicht aber eine Aktiengesellschaft, zur Eröffnung und zum Betrieb einer Apotheke berechtigt sind. Der Gesundheitsminister Josef Hecken begründete die dennoch erfolgte Zulassung damit, dass die Einschränkung im deutschen Apothekenrecht nicht mit dem höherrangigen Europarecht vereinbar sei.

Gegen die durch das saarländische Gesundheitsministerium erlassene Betriebserlaubnis dieser Apotheke wurde seitens einer niedergelassenen Apothekerin, einer Apothekerkammer und einem Apothekerverein mit der Begründung geklagt, dass man hiermit gegen das in Deutschland geltende Mehr- und Fremdbesitzverbot für Apotheken verstoße. Dem Gesundheitsminister Josef Hecken wurde Rechtsbeugung vorgeworfen. Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass dieser Eilantrag nicht der Eile bedürfe und hat den Eilantrag abgewiesen. Die Klage gegen die Betriebserlaubnis bleibt hiervon unberührt. [4]

Am 13. September 2006 gewährte das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis drei Saarbrücker Apothekern vorläufigen Rechtsschutz und ordnete eine Schließung der Filiale an. Durch die Betriebserlaubnis sei die Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb verletzt. Am 22. Januar 2007 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) aufgehoben, so dass die Filialapotheke zunächst weiter betrieben werden kann. Anders als das VG bewertete das OVG in seiner Urteilsbegründung die Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften innerhalb der europäischen Union vorrangig vor deutschem Recht[5]. Eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht jedoch noch aus.[6][7]

Eröffnung einer Franchiseapotheke in Deutschland (2007)

  Am 8. Januar 2007 wandelte das Unternehmen im ebenfalls eine bestehende - und nach wie vor von einer deutschen Inhaberin eigenverantwortlich betriebene - Apotheke in eine Franchise-Filiale um, die gegen eine Lizenzgebühr das DocMorris-Logo führt. Am 15. Januar öffnete eine zweite Franchiseapotheke in Flensburg. Im Frühjahr des gleichen Jahres eröffnete im südhessischen Weiterstadt ebenfalls eine Filiale.[8] Mittlerweile sind über 25 Apotheken eröffnet (Stand: September 2007) und Doc Morris ist in Sachen Franchise-Apotheken Vorreiter für Unternehmen wie die Easyapotheke aus Hildesheim oder APONEO aus Berlin. In den nächsten Jahren plant Doc Morris die Eröffnung von bis zu 500 Apotheken.

Quellen

  1. Selbstdarstellung auf docmorris.de
  2. EuGH Urteil 11.12.2003 C-322/01
  3. Rezepte in Internetapotheken erlaubt. SPIEGEL ONLINE, 25.7.2006.
  4. DocMorris-Filiale darf bleiben. Reuters, 9.8.2006
  5. OVG hebt Schließung auf Pharmazeutische Zeitung 23.01.2007
  6. DocMorris muss Filiale in Deutschland schließen. SPIEGEL ONLINE, 13.09.2006.
  7. Doc Morris muss deutsche Filiale schließen. Die Welt, 13.9.2006.
  8. DocMorris will Apotheken-Kette in Deutschland starten, Deutsches Ärzteblatt, 8. Januar 2007
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel DocMorris aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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