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Farbort



Der Farbort ist jene Stelle in einem Farbraum, die die Lage der Farbe eines Messobjektes (vorliegende Probe, farbige Lichtquelle) exakt festlegt. Nach Grassmanns Gesetz ist jeder Farbraum dreidimensional, mithin ist der Farbort im jeweils definierten Farbraum durch drei Koordinaten definiert.[1]

Prinzipiell ist jeder Farbraum geeignet, um eine Farbe eindeutig durch den Farbort zu beschreiben. Um allerdings Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit zu erreichen wurden Farbräume unter verschiedenen technischen Voraussetzungen geschaffen.

In Normen, wie der DIN 5033-4:1992-07 – Farbmessung, Spektralverfahren werden die Bedingungen beschrieben wie

  • Farbraum[2]
  • Gerät[3]
  • Messgeometrie: Strahlungsrichtung/Messort (0°/45° oder 45°/0°, 0°/d), mit oder ohne Glanzfalle[4]
  • Normfarbwerte (2° oder 10° Beobachtungswinkel), eine spektrale Messung setzt definierte Wellenlängen voraus (d'Lambert-Baer-Gesetz)
  • Lichtquelle: Normlichtarten D50 (5000 K) oder D65 (bedeckter Nordhimmel), A (Glühbirne) oder F1 (Kaufhauslich)
  • Weißstandard (BaSO4, Teflon oder MgO)[5]
  • Probenaufbereitung: Andrucke mit definierter Schichtdicke[6], spezielles Papier ohne optischen Aufheller

Siehe auch

  • Druckfarbe
  • Papier
  • Scanner
  • ZTVM-Farbort für Straßenmarkierungen
 
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