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Nachtblindheit



Als Nachtblindheit (umgangssprachlich), in der Medizin Hemeralopie oder Nyctalopie, wird die Einschränkung der Sehfähigkeit bei Dämmerlicht bezeichnet.

Dabei ist die Fähigkeit des Auges zur Anpassung (Adaptation) an die Dunkelheit entweder eingeschränkt oder vollständig ausgefallen.

Nachtblindheit entsteht durch eine Funktionsstörung oder den völligen Ausfall der Stäbchen. Fallen die Stäbchen vollständig aus, spricht man im engeren Sinne von „Nachtblindheit“. Das Sehen in der Dämmerung ist dabei stark behindert. In einer nächtlichen, unbeleuchteten Umgebung ist das Sehen praktisch unmöglich.

Es kann sich bei der Nachtblindheit um einen angeborenen Defekt oder um eine erworbene Sehschwäche handeln. Angeborene Formen („essentiell“ genannt) sind z. B. das Oguchi Syndrom oder der (X-Chromosomal?) dominant vererbte Typ Nougaret. Als erworbene Sehschwäche kann die Nachtblindheit z. B. durch Vitamin-A-Mangel oder eine andere Erkrankung des Auges entstehen.

Bei einem Vitamin-A-Mangel kann in den Stäbchen nicht genügend Rhodopsin (Sehpurpur) gebildet werden, das aus dem Vitamin-A-Abkömmling Retinal und dem Eiweiß Opsin gebildet wird.

Siehe auch

  • Sehbehinderung
  • Retinopathia pigmentosa
  • Adaptation (Auge)
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