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Störfallbeurteilungswerte



Störfallbeurteilungswerte (AEGL für Acute exposure guideline levels) sind vorgegebene Werte für die sicherheitstechnische Dimensionierung von störfallrelevanten verfahrenstechnischen Anlagen der Störfall-Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zur Planung der Gefahrenabwehr, des Katastrophenschutzes und von Alarmgrenzen werden auf der Grundlage des AEGL-Orientierungsrasters ausgeführt.

Die AEGL-Werte sind toxikologisch begründete maximale Stoffkonzentrationen für:

  • unterschiedliche Expositionszeiträume (10 min, 30 min, 1 h, 4 h, 8 h).
  • drei unterschiedliche sogenannte Effekt-Schweregrade, die Schwellen geben dabei jeweils Grenze an:
    • AEGL-1 spürbaren Unwohlsein;
    • AEGL-2 schwerwiegenden, lang andauernden oder fluchtbehindernden Wirkung;
    • AEGL-3 tödliche.

Einsatztoleranzwerte

1995 bis 1996 beauftragte das damalige Bundesamt für Zivilschutz (heute BBK) die TU München zur Definition von Einsatztoleranzwerte (ETW). Diese wurden für einen Schweregrad und eine Exposition von 4 Stunden festgelegt.
Inzwischen werden die Werte des AEGL-2 verwendet.

 
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