Bundesarbeitgeberverband Chemie: Bundesentgelttarifvertrag auf dem Prüfstand

17.04.2001

Ein Kernstück des Bundesentgeltarifvertrages ist der Entgeltgruppenkatalog mit seinen 13 Entgeltgruppen. Seit 1987 bildet er die Grundlage für die Vergütung von mehr als einer halben Million Chemie-Beschäftigten. Auch in Zukunft soll der chemischen Industrie ein moderner und praxisgerechter Katalog von Eingruppierungsmerkmalen zur Verfügung stehen. Er soll dem technologischen Wandel und den geänderten beruflichen Anforderungen gerecht werden.

Nach fast 14 Jahren seit Inkrafttreten muss der Bundesentgelttarifvertrag zeigen, dass seine Grundstruktur auch unter den Bedingungen eines weitreichenden Strukturwandels bestehen kann. Dass der Entgeltgruppenkatalog aus den 80er Jahren stammt, zeigt sich vor allem im Detail: Tätigkeitsbeschreibungen sind teilweise überholt oder nicht mehr stimmig, in den Entgeltgruppen werden Berufsbilder angeführt, die veraltetet und nicht mehr praxisrelevant sind. Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und die IG BCE prüfen deshalb Richtbeispiele und Berufsbezeichnungen des Entgeltgruppenkataloges auf Modernisierungsbedarf.

Besonders deutlich werden die Veränderungen des letzten Jahrzehnts am Beispiel der Informationstechnologie. Dieser Bereich unterliegt wie kein anderer einem rasanten technologischen Wandel, ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen. Die Richtbeispiele des Entgeltgruppenkataloges sprechen hier z. B. noch von "Dateneingabe" und "Datenverarbeitung". Sie verwenden nicht nur eine Begrifflichkeit, die an die Ära der Lochkarten erinnert; sie haben damit auch ihre Funktion als Eingruppierungshilfe für die betriebliche Praxis verloren. Sie entsprechen weder den neuen Ausbildungsberufen, die inzwischen im IT-Bereich entstanden sind, noch spiegeln sie die Bandbreite wider, in der moderne Informationstechnik heute eingesetzt wird. Für Installation, Verwaltung und Anwendungsentwicklung in der EDV bedurfte es vor zehn Jahren vertiefter Kenntnisse eines Technikers oder Informatikingenieurs. Heute wird eine Vielzahl dieser Tätigkeiten von den Ausbildungsberufen IT-Systemelektroniker oder Fachinformatiker, von IT- oder Informatikkaufleuten ausgeführt. Die reine Anwendung von Informationstechnik ist inzwischen eine Selbstverständlichkeit und durch eine 1987 nicht vorhersehbare Benutzerfreundlichkeit für praktisch alle Beschäftigten gekennzeichnet. Heute steht nicht mehr das technische Medium, sondern wieder der Inhalt der Tätigkeit im Vordergrund.

Ebenfalls gewandelt hat sich z. B. die Tätigkeit der Sekretariate. Der Bundesentgelttarifvertrag enthält hier noch den Begriff "Stenographisches Aufnehmen und Übertragen von Texten", obwohl Stenographie in der betrieblichen Praxis kaum mehr eine Rolle spielt. Dies spiegelt sich in den Berufsausbildungsordnungen wider: Sie sehen die Stenographie nicht mehr als verpflichtenden Teil der Berufsausbildung vor. Schreibtätigkeiten haben durch moderne Textverarbeitungsprogramme ein anderes Profil bekommen. Der Tätigkeitsbereich hat sich durch moderne, benutzerfreundliche Softwarepakete erweitert auf Präsentationen, Diagramme, Grafiken und Tabellen. Reine Schreibtätigkeiten treten zunehmend in den Hintergrund. Es gilt, einer Entwicklung hin zu einem Berufsbild Rechnung zu tragen, das weitgehend durch organisierende und koordinierende Sekretariatstätigkeiten, Assistenzfunktionen und zunehmend eigenständigere Sachbearbeitung geprägt ist.

Weitere News aus dem Ressort

Meistgelesene News

Weitere News von unseren anderen Portalen

Entdecken Sie die neuesten Entwicklungen in der Batterietechnologie!