Einfaches Maßnahmenkonzept in aktueller Version
Jetzt auch für Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert
Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen verlangt die Gefahrstoffverordnung, dass der Arbeitgeber Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten abschätzt. Diese Gefährdungsbeurteilung stellt viele Betriebe vor Probleme. Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) entwickelt. Mit dieser Handlungsanleitung lassen sich potenzielle Gefährdungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen schnell und sicher erkennen. Jetzt ist die Version 2.0 erschienen, die neue Anwendungen ermöglicht. So können jetzt auch chemische Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) beurteilt werden.
Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) wendet sich in erster Linie an fachkundige Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und Beratungsdienste. Mit Hilfe des EMKG lassen sich Problemfelder aufdecken und entsprechende Handlungsschwerpunkte setzen. Dazu benötigen die Anwender keine tiefgehenden Vorkenntnisse im Gefahrstoffrecht, sondern leicht zugängliche Informationen aus Sicherheitsdatenblättern und Betriebsbegehungen.
Mit der neuen EMKG Version 2.0 kommt die BAuA dem Wunsch der Praxis nach, Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) einzubinden. Davon bleibt die wissenschaftliche Basis des Konzeptes unberührt. Entsprechend lassen sich mit der EMKG Version 1.0 durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen ohne großen Aufwand an die neue Version anpassen. Zudem berücksichtigt das EMKG Version 2.0 die aktuelle Fassung der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt". Die geringfügigen Änderungen haben nur kleine Auswirkungen auf bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilungen mit dem EMKG 1.0.
Auch mit der neuen Version lässt sich der Handlungsbedarf in wenigen Schritten ableiten. Er umfasst den Schutz, der beim Einatmen von Gefahrstoffen oder bei Hautkontakt notwendig ist. Darüber hinaus lässt sich das EMKG als geeignete Beurteilungsmethode im Sinne der Gefahrstoffverordnung anwenden, um die Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen sicherzustellen. Arbeitsplatzmessungen sind dann häufig nicht mehr erforderlich.
Für die EMKG Version 2.0 wurde eine Liste der Grenzwertstoffe erstellt, die Hinweise zu den Gefährlichkeitsgruppen enthält.
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