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Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung



Basisdaten
Titel: Verordnung über den kerntechnischen
Sicherheitsbeauftragten und über die
Meldung von Störfällen
und sonstigen Ereignissen
Kurztitel: Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten-
und Meldeverordnung
Abkürzung: AtSMV
Art: Verordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 751-1
Ursprüngliche Fassung vom:23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814)
Inkrafttreten am: 1. November 1992
Neubekanntmachung vom: 14. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1766)
Letzte Änderung durch: Art. 5 V v. vom 18. Juni 2002
(BGBl. I S. 1869)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juli 2002
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) ist eine Verordnung der Bundesregierung gemäß Atomgesetz.

Die Betreiber der Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, Unfälle, Störfälle oder sonstige, für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse gemäß eines bundeseinheitlichen Gesamtkonzeptes der Aufsichtsbehörde zu melden.

Die AtSMV dient der Weitergabe von sicherheitsrelevanten Informationen an die Aufsichtsbehörden und andere Kernkraftwerke. Damit wird sichergestellt, dass die Aufsichtsbehörden nach Bewertung dieser Informationen bei einem eventuellen Gefahrenpotential Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen können. Das können Änderungen der Zulassung von Bauteilen, Aktualisierung von Betriebsunterlagen oder auch die Anordnung besonderer Untersuchungen sein. Die anderen Kernkraftwerke nutzen diese Informationen für eine Übertragbarkeitsprüfung auf Relevanz in der eigenen Anlage und können dadurch vorbeugend tätig werden. Man lernt so aus den Erfahrungen Anderer und kann seine eigene Anlagensicherheit erhöhen. Vorkehrungen gegen Wiederholung werden so in ganz Deutschland wirksam. Ein ähnliches Verfahren gibt es unter anderem auch in der Luftfahrtindustrie und in der Automobilbranche, wenn auch dort nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Informationsweitergabe wird oft mit der Anzahl von Pannen, Zwischenfällen oder Störfällen gleichgesetzt. Das ist falsch. Eine Bewertung von Störungen und Unfällen erfolgt in der internationale Bewertungsskala INES (International Nuclear Event Scale) der Internationalen Atom Energie Organisation.

Im Jahr 2006 wurden zum Beispiel alle meldepflichtigen Ereignisse in Deutschland (über 100 Stück) nach INES 0 (unterhalb der Skala - keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Atomrechtliche_Sicherheitsbeauftragten-_und_Meldeverordnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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