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Begrenzte Menge



Begrenzte Menge ist ein feststehender Begriff im Gefahrgutrecht.

Die begrenzten Mengen im Sinne der ADR/RID stellen eine teilweise Befreiung von den Transportvorschriften dar. Die maximalen/limitierten Mengen pro Verpackung kann aus der Tabelle lt. Abschnitt 3.4.6 des ADR gültiger Fassung (seit 01/01/2007: ADR 2007) entnommen werden. In der Regel spricht man im Zusammenhang mit Gefahrgütern nicht von begrenzten Mengen, sondern von Limited Quantities (LQ).

siehe auch

 
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