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Brillantblau FCF



Strukturformel
Allgemeines
Name Brillantblau FCF
Andere Namen
  • N-Ethyl-N-(4-((4-(ethyl((3-sulfophenyl) methyl)amino)phenyl)(2-sulfophenyl) methylen)-2,5-cyclohexadien-1-yliden)- 3-sulfobenzenmethanaminium-salz
  • E 133
  • CI 42090
Summenformel C37H36N2O9S3
CAS-Nummer 25305-78-6
Eigenschaften
Molare Masse 748,888 g/mol
Aggregatzustand fest
Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung

R- und S-Sätze R: ?
S: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Brillantblau FCF ist ein blauer Triphenylmethan-Farbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff (E 133) verwendet wird.

Verwendung

Brillantblau wird zur Färbung von Getränken, Kandierten Früchten, Konserven, Knabberartikeln, Käserinde und Wursthäuten verwendet. Er ist wasserlöslich und wird normalerweise vom Körper rasch wieder ausgeschieden. Brillantblau ist wenig hitze- und lichtbeständig. Oft wird es in Verbindung mit Tartrazin (E 102) eingesetzt, um verschiedene Grüntöne zu erzeugen.

Gesundheitliche Aspekte

Durch Tierversuche wurde nachgewiesen, dass sich Brillantblau bei der Einnahme in extrem hohen Dosen, in Nieren und Lymphgefäßen ablagern kann.

Rechtliche Situation

Brillantblau ist als Lebensmittelfarbstoff in Argentinien, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Frankreich, Ungarn, Italien, Mauritius, Marokko, Polen, Portugal, Trinidad und Tobago und der Türkei verboten.

 
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