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GefahrgutführerscheinDer Gefahrgutführerschein, auch ADR-Bescheinigung genannt ist eine Erlaubnis zum Befördern von Gefahrgut. Produkt-HighlightErwerbEr kann bei ausgewählten Schulungsveranstaltern durch Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden. Durch die Teilnahme an diesem Basiskurs (3 Tage) und der anschließenden Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) wird bei Bestehen eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt. Die Prüfung umfasst 30 Fragen, 5 Fragen dürfen maximal falsch beantwortet werden. Um die Bescheinigung zu verlängern, muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung (1 1/2 Tage) besucht, und die anschließende IHK-Prüfung bestanden werden. GefahrgutklassenDie Gefahrgutklassen 1-9 sind nicht alle Bestandteil der ADR-Bescheinigung. Es darf nur Stück- und Schüttgut der Klassen 2,3,4,5,6,8 und 9 gefahren werden. Für Tanktransporte sowie für Kl.1-Güter (Explosiv) und Kl.7-Güter (Radioaktiv) muss nach dem Basiskurs ein anschließender Aufbaukurs besucht werden. Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände Klasse 2: Gase Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten Klasse 4: entzündbare feste Stoffe (4.1) / selbsterhitzende Stoffe (4.2) / Stoffe die in Verbindung mit Wasser gefährliche Gase bilden (4.3) Klasse 5: entzündend, oxidierend wirkende Stoffe (5.1) / organische Peroxide (5.2) Klasse 6: giftige Stoffe (6.1) / ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2) Klasse 7: Radioaktive Stoffe Klasse 8: ätzende Stoffe Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nicht in eine der vorherigen Klassen passt Literatur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gefahrgutführerschein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |