VCI-Stellungnahme zur Verabschiedung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes

Nachbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung stärken Industriestandort Deutschland

22.12.2009 - Deutschland

Die chemische Industrie begrüßt die mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedeten Korrekturen bei der Zinsschranke, der Behandlung von Verlust­vorträgen beim Anteilseignerwechsel und der Erbschaftsteuer. „Die Nachbesse­rungen bei der Unternehmensbesteuerung stärken die Innovations- und Investiti­onskraft der Industrie. Das ist wichtig, um die Krise zu bewältigen, weil neue Pro­dukte und Investitionen die stärksten Impulse für mehr Wachstum und krisenfeste Arbeitsplätze setzen“, sagte Dr. Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verban­des der Chemischen Industrie (VCI), zur Verabschiedung des Wachstums­beschleunigungsgesetzes durch den Bundesrat.

Die Verbesserungen machten es den Unternehmen leichter, ihre Wettbewerbsfä­higkeit am Industriestandort Deutschland zu erhalten, so Tillmann. Gleichwohl habe der Gesetzgeber aber nur einen Teil der standortschädlichen Regelungen angepackt. Tillmann mahnte insbesondere zeitnahe Korrekturen bei den Regelun­gen zur Funktionsverlagerung an. „Außerdem muss Deutschland endlich mit einer steuerlichen Forschungsförderung nachziehen, um im Wettbewerb der großen In­dustrienationen ein attraktiver Forschungsstandort zu bleiben“, forderte Tillmann.

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