Neue EU-Chemikalien-Gesetze untergraben Verbraucherschutz
BUND fordert Rücknahme der Gesetzesinitiative
Anlässlich der Veröffentlichung des Omnibus-Gesetzes für Chemikalien durch die EU-Kommission kommentiert Manuel Fernández, Referent für Chemikalienpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):„Mit diesen Gesetzen öffnet die EU dem Abbau mühsam erreichter Verbraucherschutzstandards Tür und Tor. Verbraucher*innen hätten kaum mehr Chancen, Gefahrenhinweise zu gefährlichen Stoffen zu erkennen und wären krebserregenden Stoffen in Kosmetikprodukten ausgesetzt. Das untergräbt nicht nur den Gesundheits- und Umweltschutz, sondern auch die Planungssicherheit von Firmen, die bereits in die Umsetzung investieren.
Übereilte Omnibusgesetze dieser Art verstoßen gegen EU-Recht und sind Teil einer massiven Deregulierungs-Kampagne zugunsten einiger Großunternehmen. Das Green Deal-Ziel einer giftfreien Umwelt, muss bei der Modernisierung des Chemiesektors ein zentrales Anliegen bleiben. Dazu gehört die schrittweise Abschaffung der gefährlichsten Stoffe. Die EU muss eine führende Rolle bei nachhaltiger, hochwertiger Chemie anstreben, um langfristig wettbewerbsfähig zu sein.“
Der Chemie-Omnibus ist Teil eines Gesetzespakets der EU-Kommission zur Reduzierung von Bürokratie und Berichtspflichten für Unternehmen. Es sieht u.a. Änderungen der Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen (CLP) sowie der Kosmetik-Verordnung (CPR) vor. Die EU-Kommission präsentiert das Chemikalienpaket als „Vereinfachung“ zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.Jüngst beschlossene Verbesserungen der CLP-Verordnung für eine bessere Lesbarkeit von Gefahrenhinweisen sollen zurückgenommen werden. Im Rahmen der Kosmetikverordnung sollen die strikten Auflagen für krebserregende, erbgut- und fortpflanzungsschädliche Stoffe (sog. CMR-Stoffe) in Shampoos, Cremes und vielen anderen Kosmetika gelockert werden.
Wie ein aktuelles Rechtsgutachten (EN) zeigt, verstößt die bisherige Praxis der Deregulierung durch übereilte Omnibus-Vorschläge zudem mehrfach gegen EU-Recht – u.a. gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und Verfahrensvorgaben. Dadurch werden rechtliche Unsicherheiten geschaffen, die Klagen vor dem EuGH nach sich ziehen können und auch die Planungssicherheit von Unternehmen beeinträchtigen.
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