Brüderle und Röttgen: CCS-Gesetz wichtiger Schritt für eine Zukunftstechnologie
Röttgen: „Mit diesem Gesetzentwurf wird ein rechtlicher Rahmen für die Erprobung der CCS-Technologie geschaffen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für mehr Klimaschutz am Industriestandort Deutschland. Wir gehen dabei schrittweise vor und nehmen die Sorgen der Bevölkerung äußerst ernst.“
Brüderle: „Klimaschutz ist ein globales Anliegen. Steigende Weltbevölkerung und steigender Energieverbrauch werden dazu führen, dass Entwicklungs- und Schwellenländer auf absehbare Zeit nicht auf fossile Energieträger verzichten. Die CCS-Technologie ist deshalb notwendig, denn in den nächsten Jahrzehnten müssen mehrere Milliarden Tonnen CO2 dauerhaft entsorgt werden. Mit unserer Einigung geben wir der deutschen Industrie die Chance, diese Schlüsseltechnologie zügig zu entwickeln und neue Exportchancen global zu nutzen.“
Der Gesetzentwurf regelt die Anforderungen an die Erkundung und Speicherung, die Haftung des Betreibers, den Schutz von Betroffenen und die langfristige Nachsorge. Der Gesetzentwurf hat nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 eine Überarbeitung erfahren. Konkrete Neuerungen umfassen unter anderem:
- Beschränkung der Speicherung auf die Erprobung und Demonstration: Speicher dürfen nur zugelassen werden, wenn der Zulassungsantrag bis Ende 2015 gestellt ist und die jährliche Speichermenge pro Speicher nicht mehr als 3 Millionen Tonnen und bundesweit pro Jahr nicht mehr als 8 Millionen Tonnen CO2 beträgt.
- Evaluierung: Das Gesetz wird im Jahre 2017 umfassend evaluiert. Hierzu erstellt die Bundesregierung einen Bericht an den Deutschen Bundestag. Wenn der Bericht positiv ausfällt, kann CCS in größerem Umfang genutzt werden.
- Höchster Vorsorgestandard: Für die Demonstrationsspeicher muss gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen werden.
- Wirksame Absicherung gegenüber möglichen langfristigen Risiken durch den Betreiber: Ansparung des Nachsorgebeitrages von der ersten gespeicherten Tonne an.
- Andere Nutzungsansprüche im Untergrund, zum Beispiel Geothermie und Energiespeicher, werden noch umfassender berücksichtigt.
- Müssen für die Untersuchung Grundstücke betreten und genutzt werden, so werden die Rechte der Grundstückseigentümer besser geschützt.
- Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit sollen betroffene Gemeinden einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Der Gesetzentwurf wird jetzt innerhalb der Bundesregierung beraten. In diesem Verfahren werden auch die Länder und Verbände beteiligt. Danach folgt der parlamentarische Abstimmungsprozess. Mit einer abschließenden Entscheidung wird Ende des Jahres gerechnet.
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