Schutz vor Klasse 2 Lasern will gelernt sein
Ergebnisse stellen Schutzkonzept in Frage
Deshalb führte die Fachhochschule Köln im Auftrag der BAuA ein weiteres Projekt durch, das die Abwendungsreaktion untersuchte. Die Ergebnisse liegen jetzt als Fb 1069 "Abwendungsreaktionen des Menschen gegenüber sichtbarer Laserstrahlung" vor. Dazu entwickelten die Kölner Forscher fünf verschiedene Versuchsanordnungen, an denen fast 1200 Tests auf Abwendungsreaktionen durchgeführt wurden.
Die Ergebnisse bestätigten einerseits die Ergebnisse des ersten Projektes. Maximal 20 Prozent der Versuchsteilnehmer reagierten mit einem Lidschlussreflex. Abwendungsreaktionen in Form von Kopfbewegungen und Augenschließen traten mit weniger als 10 Prozent wesentlich weniger auf. Großflächige Stimulation durch Licht aus einem LED-Array bewirkte eine größere Zahl an Reaktionen als dies bei einem direkten Blick in einen Laserstrahl der Klasse 2 der Fall war. Stimulationen außerhalb des Bereichs des schärfsten Sehens (Fovea centralis) rufen eine deutlich geringere Anzahl an Reaktionen hervor. Bei Feldversuchen an rund 200 Personen zeigte sich, dass Anweisungen zur aktiven Schutzreaktion den Schutz gegen Laserstrahlung deutlich verbessern. Rund 80 Prozent der Versuchspersonen schlossen innerhalb von 1,4 Sekunden die Augen oder bewegten den Kopf.
Aufgrund der Erkenntnisse aus den fast 3.000 Messungen beider Forschungsprojekte ist eine Modifizierung der Norm DIN EN 60825-1: 2001-11 bezüglich der Klassifizierung von Lasern der Klasse 2 bzw. 2M und der Klasse 3A sowie für Laserjustierbrillen erforderlich. Zu diesem Zweck wurde ein Vorschlag zur Überarbeitung der IEC 825-1 bzw. der Norm DIN EN 60825-1 auf der Sitzung des IEC, Technical Committee No. 76 "Optical Radiation and Laser Equipment" vorgestellt. Hiernach ist eine Überarbeitung dieser Laserklassen vorgesehen, bei der die Festlegungen zum Lidschlussreflex und zu den Abwendungsreaktionen entfallen sollen
Die Benutzer von Lasern der Klassen 2, 2M und 3A müssen deshalb über die Risiken eines direkten Blicks in den Strahl unterwiesen werden, wie es die Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" fordert. Der Laserstrahl darf nicht in die Augen von anderen Personen gerichtet werden. Zudem sollte der Benutzer nie absichtlich in den direkten Strahl blicken. Falls dennoch Laserstrahlung der Klasse 2, 2M oder 3A ins Auge trifft, muss der Getroffene bewusst die Augen schließen und sich sofort abwenden.
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