Berufsgenossenschaften: Arbeitsschutz hilft bei REACH
Internetangebot des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz
REACH stellt Hersteller und Verwender von Chemikalien gleichermaßen vor neue Aufgaben: So sind für registrierungspflichtige Stoffe sichere Verwendungsverfahren, so genannte Expositionsszenarien, und Risikomanagementmaßnahmen zu beschreiben und anzuwenden. "Hier können die Berufsgenossenschaften helfen", erklärt BGIA-Experte Dr. Roger Stamm. "Sie verfügen über praxisbewährtes Know-how zur sicheren Verwendung von Chemikalien bei der Arbeit." Schon seit Jahren empfehlen die Berufsgenossenschaften für zahlreiche Stoffe konkrete Verfahren mit geringer Exposition, die Hersteller wie Anwender nutzen können. Auch dort, wo nicht auf vorhandenes Wissen aufgebaut werden kann, sondern Verwendungen völlig neu beurteilt und Maßnahmen entwickelt werden müssen , sollten sich die Betriebe nicht scheuen, die Berufsgenossenschaft als fachkundige Stelle und Moderator anzusprechen, so der Appell des Arbeitsschützers.
Neben der sicheren Verwendung sind auch die Stoffsubstitution und die Stoffdatenrecherche Thema zahlreicher Hilfen im neuen BGIA-Internetservice. Angeboten werden außerdem eine Liste der Stoffe, die von der Registrierungspflicht ausgenommen sind sowie eine Übersicht von Hilfen anderer Stellen. Ein allgemeiner Überblick mit detaillierten Erläuterungen der neuen REACH-Elemente, wie das technische Dossier oder der Stoffsicherheitsbericht, runden das Informationspaket inhaltlich ab.
Das BGIA will mit seinem Angebot auch die Rolle des Verwenders bei der Umsetzung von REACH stärken. Stamm: "Nur wenn Hersteller und betriebliche Verwender ihr Wissen und ihre Erfahrungen über Stoffe und ihre Verwendung austauschen, kann REACH gelingen!"
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