Über Carl-Zeiss-Stiftung

Die Carl-Zeiss-Stiftung wurde am 19. Mai 1889 durch eine von dem Physiker und Mathematiker Professor Dr. Ernst Abbe persönlich verfasste Stiftungsurkunde errichtet. Zwei Tage später bestätigte das Departement für Cultus des Großherzogs in Weimar die Gründungsurkunde und verlieh damit der Stiftung die Rechte einer privaten juristischen Person. Nach dem Statut trägt die Stiftung für alle Zeit den Namen „Carl-Zeiss-Stiftung“. Bewusst wollte Ernst Abbe damit die Verdienste des Mannes ehren, der zu den Stiftungsunternehmen den ersten Grund gelegt und sich bleibende Verdienste um die Verbindung von Wissenschaft und Technik erworben hat. Seit 1891 ist die Carl-Zeiss-Stiftung Alleininhaberin der Firma Carl Zeiss und seit 1919 der Firma Jenaer Glaswerk Schott & Gen. Bis zu einer Stiftungsreform im Jahre 2004 waren die beiden Stiftungsunternehmen Carl Zeiss und Schott rechtlich unselbständige Teile der Stiftung, was insbesondere international zu Akzeptanzproblemen führte. Mit der Stiftungsreform 2004 wurden die Stiftungsunternehmen aus der Stiftung ausgegliedert und in die Rechtsform von Aktiengesellschaften überführt. Heute ist die Carl-Zeiss-Stiftung keine Unternehmensträgerstiftung mehr, sondern als alleinige Aktionärin der SCHOTT AG in Mainz und der Carl Zeiss AG in Oberkochen eine Beteiligungsträgerstiftung. Das Vermögen der Stiftung besteht aus den Anteilen an diesen Stiftungsunternehmen. Die Stiftung hat ihren Sitz sowohl in Heidenheim an der Brenz wie auch in Jena. Dieser Doppelsitz ist das Ergebnis des Zusammenschlusses der Carl-Zeiss-Stiftungen Ost und West nach der Wiedervereinigung Deutschlands. Bei stiftungsrechtlichen Fragen kommt das Recht des Landes Baden-Württemberg zur Anwendung.

Fakten zu Carl-Zeiss-Stiftung
  • Branche : Sonstige

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