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Glühen



  Unter Glühen versteht man in der Werkstoffkunde das Anwärmen, Durchwärmen und Abkühlen von Halbzeugen und Werkstücken zur Erzielung definierter Werkstoffeigenschaften. Glühen ist ein Teilgebiet der Wärmebehandlung.

Hierzu unterteilt man den Glühvorgang in mindestens 3 Phasen:

  1. Anwärmen (auch Aufwärmen oder Hochwärmen)
    In der Anwärmphase wird das Werkstück auf die Haltetemperatur gebracht.
  2. Halten
    In der Haltephase wird das Werkstück bei einer konstanten Haltetemperatur gehalten. Sie dient dem Temperaturausgleich im Werkstück und der Gleichgewichtseinstellung chemischer und physikalischer Vorgänge im Werkstoff. Die dazu notwendige Dauer wird Haltezeit genannt und ist abhängig außer von dem zu erzielenden Ergebnis auch von der Werkstückgeometrie und der Anordnung der Werkstücke im Glühofen bzw. der Wärmebehandlungsanlage.
  3. Abkühlen
    In der Abkühlphase wird das Werkstück wieder auf Umgebungstemperatur gebracht.

Sowohl in der Anwärm- als auch in der Abkühlphase kann die Einhaltung spezifischer Anwärm- und Abkühlgeschwindigkeiten erforderlich sein.

Werkstoffe für hohe Anforderungen erfordern teilweise eine Auflösung der 3 genannten Phasen in weitere Teilphasen. So existiert für den Werkstoff 2.4669 eine 9-stufige Wärmebehandlung. Zur sprachlichen Unterscheidung werden solche komplexen Wärmebehandlungen auch Glühvorschrift oder Glühprogramm genannt. Wobei Glühprogramm homonym gebraucht wird und auch

  • die zeitliche Abfolge von Glühungen verschiedener Werkstücke oder
  • die Zusammenstellung der möglichen Glühungen für ein Produkt(-sortiment)

bedeuten kann.


Der gewünschten Werkstoffeigenschaft entsprechend unterscheidet man zwischen :

Zum Vorgang des Glühens siehe auch unter Glut (Lichtausstrahlung) und Glut (Verbrennung).

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Glühen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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