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Atommülltransport



Als Atommülltransporte werden häufig die Transporte radioaktiver Abfälle mit Castor-Transportbehältern bezeichnet. Dazu gehören insbesondere

  • die Transporte abgebrannter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung ins Ausland (La Hague, Frankreich, oder Sellafield, Großbritannien). Neue Transporte in die Wiederaufarbeitung sind vom Bundesumweltministerium allerdings seit dem 1. Juli 2005 untersagt.
  • die Rücktransporte der bei der Wiederaufarbeitung angefallenen radioaktiven Abfälle aus den Wiederaufarbeitungsanlagen nach Deutschland zur Zwischenlagerung (z. B. in Ahaus, Gorleben). Diese werden den atomrechtlichen Verpflichtungen gemäß weiterhin durchgeführt.

Darüber hinaus finden regelmäßig - und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - Transporte mit schwach- und mittelaktiven Abfällen zu Konditionierungseinrichtungen und Zwischenlagern statt.

Widerstand gegen Atommülltransporte

  In Deutschland gibt es großen Widerstand der Anti-Atomkraft-Bewegung gegen den Transport von radioaktiven Abfällen, die von der Wiederaufarbeitungsanlage von La Hague in Frankreich nach Deutschland zurück gebracht werden. In Zukunft sollen mit solchen Transporten auch Abfälle aus Sellafield, Großbritannien zurückgeführt werden. Speziell Transporte in das Zwischenlager Gorleben führten in den vergangenen Jahren zu Demonstrationen, Sitzblockaden und Kundgebungen, woran sich regelmäßig mehrere tausend Menschen beteiligen. Dabei kam es immer wieder zu massiven - bereits vielfach gerichtlich dokumentierten und gerügten - Grundrechtseinschränkungen und gewaltsamen Maßnahmen als Antwort auf den Protest einiger tausend Menschen.

Die Kritik der Gegner richtet sich allerdings nicht gegen den generellen Rücktransport des deutschen Atommülls nach Deutschland. Die Proteste wenden sich vor allem gegen die fortgesetzte Produktion von weiterem Atommüll und speziell gegen den Endlagerstandort Gorleben, der als ungeeignet angesehen wird. Aufgrund der vor Ort verankerten Protesttradition gibt es bei den Transporten zum Zwischenlager Gorleben stärkere Proteste als bei Transporten von Deutschland ins Ausland, die bis Mitte 2005 durchgeführt wurden.

Ereignisse und Unfälle

Am 4. Februar 1997 entgleiste ein Zug mit abgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Emsland im französischen Grenzort Apach.

Beim Blockadeversuch eines Castortransport von La Hague ins Zwischenlager Gorleben am 7. November 2004 gab es erstmals ein Unglück mit Todesopfer. In der Nähe von Avricourt (Lothringen), kurz vor der deutschen Grenze, wurde der 23-jährige Sébastien Briat an einer unübersichtlichen Stelle vom dem Zug erfasst und starb kurze Zeit später. Der Zug fuhr ohne Luftüberwachung, weil der Helikopter gerade nachtankte.

Im September 2005 wurde an 5 Behältern mit schwachradioaktiven Abfällen aus dem Kernkraftwerk Krümmel bei der Eingangskontrolle im Abfalllager Gorleben eine erhöhte Strahlung durch äußere Kontamination festgestellt. Die Werte überschritten den zulässigen Grenzwert von 4 Bq pro cm² teilweise um das Fünffache. Eine Gefährdung von Bevölkerung und Personal bestand laut dem zuständigen Niedersächsischen Umweltministerium zu keiner Zeit, da der Transport in geschlossenen Transportcontainern stattfindet.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Atommülltransport aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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