Neuer REACH-CLP-Biozid Helpdesk
Helpdesk bei der BAuA wird ab September erweitert
Der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wird am 1. September um das Thema Biozide erweitert. Denn dann löst die Verordnung Nr. 528/2012 der EU die bislang gültige Biozid-Richtlinie ab. Der erweiterte Helpdesk unterstützt unter dem neuen Namen "REACH-CLP-Biozid Helpdesk" vor allem kleine und mittlere Unternehmen die Fragen zu Industriechemikalien oder zu Bioziden stellen wollen. Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist eine gemeinsame nationale Auskunftsstelle zur REACH-, CLP- und zur neuen Biozid-Verordnung. Alle drei EU-weit geltenden Verordnungen haben das Ziel, Mensch und Umwelt vor Gefahren und Risiken zu schützen, die von Chemikalien ausgehen können.
Die REACH-Verordnung regelt den sicheren Umgang mit Industriechemikalien in Europa. Die CLP-Verordnung ist Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die neue Biozid-Verordnung schließlich regelt den Umgang mit Produkten, die gegen Schädlinge wie Insekten oder Ratten, aber auch gegen Bakterien oder Pilze eingesetzt werden. Sie ermöglicht gegenüber der bisher gültigen Richtlinie neue Zulassungsverfahren wie zum Beispiel Unionszulassungen, die für die gesamte Europäische Union gelten werden. Das vereinfachte Verfahren für Biozid-Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist geändert worden, außerdem erfasst die Verordnung nun auch mit Bioziden behandelte Waren und vor Ort hergestellte Biozide.
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