Altana-Chef sieht Teil-Börsengang oder Abspaltung der Chemie als Option

08.04.2005

(dpa-AFX) Der Chef des Bad Homburger ALTANA-Konzerns, Nikolaus Schweickart, schließt eine Aufspaltung des Unternehmens nach einer strategischen Übernahme im Chemie-Bereich nicht mehr aus. Die künftige Konzernstruktur "hängt vor allem mit der Frage zusammen, ob und wie der potentielle Verkäufer in die zukünftige Konstellation mit eingebunden sein will", sagte Schweickart der Tageszeitung "Die Welt".

Dabei sei im Chemie-Bereich ein Gemeinschaftsunternehmen genauso vorstellbar wie ein Teil-Börsengang der Sparte nach dem Vorbild von Fresenius/Fresenius Medical Care oder eine Abspaltung, wie dies Bayer mit LANXESS gemacht habe. Schweickart erklärte: "Die Vorstellung, die Akquisition zu 100 Prozent gegen Cash zu machen, ist zu einfach." Noch 2005 will der Pharma- und Chemiekonzern die Verhandlungen mit dem Verkäufer abschließen. Die Überprüfung der Konzernstruktur werde danach erfolgen.

Die Spekulationen um eine Aufspaltung erhalten der Zeitung zufolge auch durch das Ausscheiden von Schweickart und des Finanzchefs Hermann Küllmer (61) neue Nahrung. 2007 wird der Jurist seinen Posten beim Bad Homburger Unternehmen aufgeben und nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen. "Mein Vertrag läuft bis Mai 2007. Eine Verlängerung nach dann 20jähriger Vorstandszugehörigkeit, davon 17 Jahre als Chef, ist nicht vorgesehen", sagte der 61jährige. Ob es einen Nachfolger gibt und wann mit der Nominierung zu rechnen ist, ließ Schweickart in dem Gespräch mit der Zeitung offen. Gleiches gilt für den Posten des Finanzchefs, den derzeit noch Hermann Küllmer (61) ausfüllt. "Über die Nachfolge in beiden Fällen entscheidet der Aufsichtsrat zu gegebener Zeit."

Scharfe Kritik übte der Altana-Chef an den deutschen Managern, die sich gegen die Veröffentlichung der individuellen Vorstandsbezüge weigern. Die Bundesregierung will nun per Gesetz die börsennotierten Aktiengesellschaften zwingen, die Vergütungen der Vorstandsmitglieder einzeln auszuweisen, nachdem zuvor der Versuch einer freiwilligeren Regelung gescheitert war.

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