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Nanotechnologie als Innovation und Risiko
10.10.2007: Die Dritte Staatswissenschaftliche Tagung an der Universität Erfurt widmet sich am 11. und 12. Oktober 2007 dem neusten Produkt der wissenschaftlich-technischen Evolution, der Nanotechnologie. Bei der von den Professoren Arno Scherzberg, Universität Erfurt, Wolfgang Burr, Universität Stuttgart und Joachim H. Wendorff, Universität Marburg, geleiteten und von der VW-Stiftung geförderten Veranstaltung geht es um die Frage, ob und wie die nach dem derzeitigen Wissensstand erkennbaren Risiken der Nanotechnologie wirksam begrenzt werden können, ohne ihr Innovationspotential unverhältnismäßig zu beschränken.
Die besonderen Eigenschaften der Nanopartikel eröffnen neue oder verbesserte Nutzungsmöglichkeiten, können aber auch Gefahren für Arbeitnehmer, Verbraucher und die Umwelt begründen. "Das Recht hat dieses besondere Risikopotential bislang nur unzureichend verarbeitet. Nanospezifische Grenzwerte fehlen", so Prof. Scherzberg. Die Bemühungen von Politik und Verwaltung konzentrierten sich bisher vor allem auf die Innovationsförderung sowie auf Projekte zur Technikfolgenforschung. Die Notwendigkeit einer rechtlichen Regulierung der Technologieentwicklung werde zwar allgemein gesehen, Strategien zur normativen Bewältigung des Risikopotentials seien jedoch bislang weder auf nationaler noch auf supranationaler Ebene entwickelt.
Die Dritte Erfurter Staatswissenschaftliche Tagung soll die Frage klären, ob und ggf. wie dieses Regelungsdefizit derzeit behoben werden kann. Dazu ist zunächst festzustellen, auf welchen Regelungsfeldern Risiken erkennbar sind, die die Notwendigkeit einer Anpassung oder Ergänzung rechtlicher Regelwerke anzeigen. An die Feststellung des Regelungsbedarfs schließt sich die im Wege der Technikfolgenforschung zu beantwortende Frage nach der Regelungsreife der Materie. Sodann fragt sich nach Verfahren und Instrumenten einer rechtlichen Risikominimierung, die das innovative Potential der Nanotechnologie nicht in unangemessener Weise beschränken.
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