Chemiebranche legt Aktionsplan zur Qualität der Registrierungsdossiers vor
Kritik an Umsetzung der Chemikalienverordnung REACH
Die chemisch-pharmazeutische Industrie will die Qualität der Registrierungsdossiers für Chemikalien verbessern, die im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung erarbeitet wurden. Die Unternehmen werden dafür ihre Dossiers auf der Grundlage eines freiwilligen mehrjährigen Aktionsplans überprüfen und, falls notwendig, an die heutigen Anforderungen anpassen. Den Plan hat der europäische Chemieverband Cefic nun in Brüssel vorgestellt. Er enthält Leitlinien, mit denen die Unternehmen ihre Dossiers systematisch überprüfen können. Der Aktionsplan wird in enger Kooperation mit der EU-Chemikalienagentur ECHA umgesetzt.

Die Chemiebranche hat über den europäischen Chemieverband Cefic einen Aktionsplan zur Qualität der Registrierungsdossiers vorgelegt. Der Plan wird in enger Kooperation mit der EU-Chemikalienagentur ECHA umgesetzt (Symbolbild).
PublicDomainPictures, pixabay.com, CC0
„Die chemische Industrie steht zu REACH“, betont Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI): „Die Branche trägt das Ziel der Verordnung uneingeschränkt mit, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen. Der neue Aktionsplan ist dafür ein wichtiger Beitrag.“ Über 95.000 Dossiers für rund 22.000 Stoffe haben die europäischen Chemieunternehmen bis heute angefertigt. Vier Milliarden Euro hat die Branche dafür investiert. Mehrere Tausend Mitarbeiter waren damit betraut, die Dossiers nach den Vorgaben der REACH-Verordnung zu erstellen.
Dennoch war im vergangenen Jahr in der EU Kritik an der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung aufgekommen. Auslöser war unter anderem ein Evaluierungsprojekt zur Qualität der Registrierungsdossiers, das deutsche Behörden (BfR und UBA) seit 2014 durchführen. Auch die EU-Chemikalienagentur ECHA sieht Handlungsbedarf bei den Unternehmen.
Tillmann sagt: „Bei vielen Kritikpunkten geht es um Tierversuche. Hier bestehen Unklarheiten, was die Verwendbarkeit von alternativen Informationen betrifft, die die Verordnung grundsätzlich vorschreibt. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission und die ECHA Rahmenbedingungen schaffen wollen, die die Planbarkeit und Rechtssicherheit in Bezug auf die offenen Fragen zu Dossier-Updates verbessern. Auf dieser Grundlage können notwendige Aktualisierungen vorgenommen werden. Mit dem nun vorgestellten Aktionsplan leistet die Branche ihren Beitrag, die REACH-Verordnung erfolgreich umzusetzen.“
Mit dem Inkrafttreten der Chemikalienverordnung REACH war die europäische Chemikalienpolitik 2007 neu geordnet und für alle EU-Mitgliedstaaten harmonisiert worden. REACH steht dabei für die „Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien“. Über einen Zeitraum von 10 Jahren mussten Unternehmen bis Mai 2018 alle Chemikalien bei der ECHA anmelden, die sie ab einer Tonne pro Jahr in der EU herstellen oder hierhin importieren.
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